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Sinnvolle Änderungen im Strassenverkehrsrecht
02.03.2021, 11:40
Beitrag #16
RE: Sinnvolle Änderungen im Strassenverkehrsrecht
Also, ich mag mich an 2 Situationen in der Fahrschule vor 30 Jahren erinnern:
1. Gerade angekommen und vor dem Bike stehend seine Frage: „kannst du fahren?“ Ich natürlich bestätigt und los ging es.
2. War sehr früh im Frühling und Autobahn war dran. Er im Auto hinter mir und ich voll verfroren bei Schneeregen vorne weg... ich wollte schnell fertig werden und habs laufen lassen. Habe nicht gemerkt dass er schon weit weg war und der Funk wohl nicht angekommen ist. Als er mich eingeholt hat habe ich nur sein panisches Schreien gehört: „langsamer, langsamer“ Das auch Bikes Aquaplaning ausgesetzt sind war mir bis dahin nicht so klar 😁
Theorie musste ich damals, glaube ich, nicht machen weil ich den 2er schon hatte.
Insgesammt wars auch schon teuer aber zumindest hats Spass gemacht 🥳

So als Anmerkung:
In der Schweiz beantragst du ein blaues „L“ für Fahranfänger und musst das an dein Bike zum Kennzeichen schrauben. Dann kannst losfahren und üben. Nach 3 Monaten zu einer Schulung und spätesten nach 1 Jahr zur Prüfung.

Freiheit bedeutet nicht, alles zu dürfen was man will sondern nicht tun zu müssen was man nicht will. Weiser Mann
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