§51 StvzO - Standlicht
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15.05.2018, 20:01
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§51 StvzO - Standlicht
Hi Leute!
Heute hatte ich mich heute das erste Mal nach fast 35 Jahren Mopped fahren mit dem Thema befasst und festgestellt, dass ein Möppi ohne Beiwagen gar kein Standlicht haben muss - aber darf! Grund, ich wollte für die anstehende HU das Standlicht in Ordnung bringen und fand dann das vor: (Bilder) Naja, habe ja ein paar von den ZZR´s, so nahm ich den Scheinwerfer von einer anderen und baute ihn ein - funzt alles... Aber die Frage: Die Pedanten von den HU-Diensten meinen ja, was dran ist, muss auch funzen! Wäre ich nun mit dem Scheinwerfer ohne Standlicht hingefahren, würde das durchgehen oder würden die dann Stress machen, weil es an der Lenker-Armatur eine Position für Standlicht gibt? Ermessen? Gruß, Andi |
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18.02.2019 16:38 Letzter Beitrag: fermoyracer |
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