Entdrosslung austragen
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22.05.2012, 20:19
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Entdrosslung austragen
Habe mir ja neulich erst eine ZZR 1100 C gekauft und diese ist noch auf 25 Kw (kaum zu glauben das ein Motorrad so kastriert wird ) gedrosselt,ist aber Entdrosselt auf volle Leistung (im Schieber sind auch schon Messinghülsen verbaut).Da ich sowieso mit der Kawa zum Tüv muß wollte ich das gleich austragen lassen,brauch ich dafür irgendwelche unterlagen zu (Briefkopie mit offener Leistung und oder ein Gutachten) oder hat der Tüv Daten auf seinem Rechner?
Und wenn ich unterlagen brauch kann mir jemand vielleicht welche zukommen lassen? Danke im vorraus |
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23.05.2012, 08:07
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RE: Entdrosslung austragen
Also ich weiß, daß ich bei einem Drosseleinbau die Papiere der Drossel dabei haben muss, damit die Drossel eingetragen wird.
Aber jetzt hast du ja das Motorrad in den Ursprünglichen Zustand gesetzt, sollte also kein Problem sein. 100% sicher bin mir allerdings nicht, vielleicht einfach mal beim TÜV anrufen? Dann kannst auch gleich nen Termin machen |
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23.05.2012, 08:30
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RE: Entdrosslung austragen
Hallo!
Hatte meine ZRX am Anfang gedrosselt, das Eintragen nach der Entdrosselung ging ohne Probleme. Brauchte keine Kopie oder sowas! Gruss Rüdiger |
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23.05.2012, 09:59
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RE: Entdrosslung austragen
Ich habe einfach eine Kopie eines offenen Scheins dabeigehabt, wegen kW-Zahl und Drehzahl usw., damit der Prüfer nicht noch lange suchen muss. Die haben da aber auch KBA-Kataloge und Verzeichnisse um das zu ermitteln.
War kein Problem, ich ruf da aber vorher auch immer kurz an und frag was er dazu braucht / ob er das macht, dann ist der am Prüftag immer viel entspannter Gruss, Harald |
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23.05.2012, 17:02
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RE: Entdrosslung austragen
Danke für die Antworten ,dann werde ich einfach mal beim Tüv anrufen und abwarten was mir gesagt wird .Haben ja vielleicht was im Rechner drinne um die Daten zu ändern ,bin bis jetzt immer von ausgegangen das ich irgendein gutachten dafür brauch.
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23.05.2012, 21:15
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RE: Entdrosslung austragen | |||
04.06.2012, 06:04
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RE: Entdrosslung austragen
Bin nun beim Tüv gewesen und der konnte Mir nur 74 Kw eintragen mit der aussage das die ZZR 1100 C damals mit 74 Kw ausgeliefert wurde,für alles andere braucht er ein Gutachten wegen der Leistungserhebung (Schieber verschlossen durch einsatz der Messinghülsen).Nunja Tüv habe ich bekommen obwohl Ihm die Gabel vorne zu Weich war ,ich habe dann nach nem 17. Schlüßel gefragt und die Gabel ganz hart Eingestellt,wurde noch angemacht das ich die Reifenfreigabe nicht am man hatte ,so dürfte ich ja garnicht fahren,daraufhin habe ich Ihm gesagt das sei ja wohl mein Problem und nun nicht Tüv-relevant,brauch ja die Tüvpapiere wegens der zulassung da ich ein Kurzzeitkennzeichen habe und dieses nun auch nicht ewig gültig ist .
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