Umbauten in Brief eintragen?
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15.01.2013, 12:44
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Umbauten in Brief eintragen?
Hallo Leute,
bin ganz frischer (und stolzer) Besitzer einer 96'er zzr1100. Die gute hat einen Superbike Lenkerumbau und ein Wilbers-Fahrwerk. Für beides liegt mir ein TÜV Gutachten über den Umbau vor. Nun meine Frage, müssen diese Umbauten auch in die Zulassungsbescheinigungen I und II (früher Brief und Schein) eingetragen werden oder genügt das TÜV-Gutachten? Der Vorbesitzer hatte das zumindest nie eintragen lassen. Ach ja, und noch ne Frage! Woran kann man erkennen ob die Kiste offen oder gedrosselt ist (außer am Briefeintrag und der Leistung auf Straße oder Prüfstand ![]() Gruß Ardi |
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15.01.2013, 19:50
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RE: Umbauten in Brief eintragen?
Hallo Ardi,
ich blicke da auch nicht immer durch, manche Sachen müssen eingetragen werden und andere wieder nicht. ![]() Also der SB-Lenker Umbau muss eingetragen werden und das TÜV-Gutachten vom Hersteller muss zusätzlich mitgeführt werden. Wegen dem Wilbers Fahrwerk kann ich dir nichts sagen. Ob sie offen ist oder nicht siehst du im Vergaser. Im Schieber sind Bohrungen, die in der offenen Version mit Messinghülsen verschlossen sind. Einfach mal oben aufschrauben und reinschauen. Wenn Messinghülsen drin sind ist sie offen. Das heisst beim D Modell musst du vlt noch mal weiter fragen. Das C Modell ist so gedrosselt, hat aber im gedrosselten Zustand 74 kW. Wenn deine 72 kW hat ist sie vlt noch zusätzlich irgendwo gedrosselt, das weiss ich nicht. |
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16.01.2013, 22:17
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RE: Umbauten in Brief eintragen?
Wenn der Superbike-Lenkerumbau in die Fahrzeugpapiere eingetragen ist...dann muß man sicherlich nicht irgendwelche Gutachten mitführen.
Habe selbst bei meiner Dicken ein Superbike-Lenkerumbau ( Spiegler) eingetragen...das Gutachten muß man nicht mitführen. Steht nix im Gutachten noch hat der Tüv-Onkel dieses gefordert. Alle Umbauten mit TÜV-Gutachten sind vom TÜV/Dekra ect. abzunehmen ( einzutragen) Oder ist hier die Rede vom Abnahme-Protokoll des TÜV-Prüfers? Geht nach dem § nach welches die Eintragung erfolgt. Manches muß sofort bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden und somit sofort in die Papiere übernommen werden. Einige Abnahmen sind erst beim KVA vorzulegen wenn man eh dort was zu erledigen hat? Halterwechsel ? Umzug? ect. Da du neuer Besitzer bist lass alles sofort eintragen und somit hast du ruhe..mußt ja eh zur Zulassungsstelle (KVA) Wie erkennt man eine entdrosselte ZZR 1100? Vergaserdeckel abnehmen und gucken ob die Messinghülsen im Schieber verbaut sind....oder Filterkasten ab und auf die Schieber gucken das die Schieberbohrungen verschlossen sind! Oder mal auf die Autostrada am Kabel drehen...geht die Tachonadel flugs über die 270 K/mh...ist die ZZR offen. viel Spaß mit der neuen Donnerbüchse. mfg Ralf |
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16.01.2013, 22:23
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RE: Umbauten in Brief eintragen?
Hi Ardi,
das ist doch ganz einfach. Teile, die eine e- Kennzeichnung haben ( Blinker, Spiegel, usw) müssen nicht eingetragen werden. Teile die eine ABE haben, müssen auch nicht eingetragen werden, allerdings musst Du die ABE immer dabei haben. Grundsätzlich gilt, alles was mit Technik, Veränderung am Fahrzeug und Sicherheit zu tun hat, benötigt mindistens eine ABE. Ob das alles sinnvoll ist? Aber das ist hier nicht das Thema. Mein Rat, lass alle Veränderungen eintragen, das kostet zwar ein paar Euro, aber du bist immer auf der grünen Seite. Ich habe bei meiner 1200er auch alle Umbauten eitragen lassen, man muss dann auch nicht mehr die ganzen ABE´s mit rumschleppen. Gruss, Heinrich |
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16.01.2013, 22:32
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RE: Umbauten in Brief eintragen?
@all
Also ich will mich da nicht festlegen, ich bin ja kein TÜV-Ingenieur. Ich kann ja nur sagen dass der TÜV-ler mir nach der Eintragung des Spiegler- Adapters gesagt hat ich müsste die Unterlagen des Herstellers auf jeden Fall mitführen, auch dann wenn der Adapter eingetragen ist. ![]() |
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16.01.2013, 22:50
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RE: Umbauten in Brief eintragen?
Ich lese hier vieles, was in die richtige Richtung geht. Eine E-Nr. z.B. sagt noch nichts darüber aus, ob eine Zulassung in der EU auch explizit für die jeweilige Maschine gilt. So gibt es z.B. Auspuffanlagen, welche eine E-Nr. haben, aber auf z.B. einer ZZR nicht gefahren werden dürfen.
Eintragung: So, wie Du es hier schilderst (Tüv-Gutachten), musst Du das in die Papiere eintragen lassen. Wobei ich das so kenne, dass man zum Tüv oder zur Dekra fährt und dies dort technisch abnehmen läßt. In diesen Abnahmen steht dann sinngemäß, dass man es bei nächster Gelegenheit bei der Zulassungsstelle auch in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen soll. Was man beachten sollte: Läßt man Zubehör eintragen, sollte dies wenn irgendwie möglich "wahlweise" eingetragen werden. Also wahlweise das Zubehör oder Original. Passiert dies nicht wahlweise, darf man z.B. nicht wieder auf Original (z.B. Auspuff, Lenker...) zurück rüsten, ohne wieder eine technische Abnahme machen zu lassen. Mit diesen Themen hab ich mich schon oft beschäftigt und aktuell auch wieder bei der Bodis Pentatec, bei ner Gilles Rastenanlage, bei LSL Superbikekit etc, etc.... fr |
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18.01.2013, 08:54
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RE: Umbauten in Brief eintragen?
Danke für eure Antworten. Werde den Kram bei Zulassung, wenn dieses Sch... Wetter vorbei ist
![]() ![]() Gruß Ardi |
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18.01.2013, 12:07
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RE: Umbauten in Brief eintragen?
Die ABE's kannst du nach der Eintragung zuhause lassen.
Sonst ist die Eintragung ja überflüssig. |
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18.01.2013, 12:25
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RE: Umbauten in Brief eintragen?
(18.01.2013 12:07)icebeard schrieb: Links sind für Gäste , nicht aktivierte Accounts sowie Nullposter unsichtbar. Bitte registriere Dich erst als Mitglied im Forum, aktiviere Deinen Account oder schreibe Deinen ersten Beitrag. Klick hier zum registrieren, oder hier um den den Aktivierungscode erneut zu erhalten.Sonst ist die Eintragung ja überflüssig. Genau dass hatte ich dem TÜV-ler auch gesagt aber er meinte ich müsste sie trotzdem mitführen. Verlangt scheinbar jeder wie er will. ![]() |
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18.01.2013, 13:41
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RE: Umbauten in Brief eintragen?
Von diesem Dampfkesselverein bekommt man immer Antworten, manchmal auch unqualifizierte.
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