Kat benötigt ja oder nein?
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13.12.2013, 13:01
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Kat benötigt ja oder nein?
Habe mich gerade mal mit dem Thema Sportauspuff näher befasst. Die Hersteller bieten ja zu den Nachrüstdämpfern auch Nachrüstkats an. Im Fahrzeugschein steht jedoch unter der Nr.V.9 (für die EG-Typgenehmigung maßgebliche Schadstoffklasse) 97/24*2003/77A. Das Motorrad wurde auch nach der nationalen Emissionsklasse 97/24/EG zugelassen. Erst mit der Änderung der EG-Richtlinie 2002/51/EG wurden die Emissionsanforderungen für Motorräder weiter verschärft.
Welche Emissionsanforderugne stellt die Richtlinie 97/24/EG, ich kann dazu im Netz nichts näheres finden? Hat sich von euch schon jemand damit beschäftigt, bzw. Erfahrungen mit Problemen diesbezüglich gemacht? |
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13.12.2013, 18:06
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RE: Kat benötigt ja oder nein?
Hi,
Motorrad online schreibt: ´Motorräder die nach Euro 2 vor dem 18.3.2006 zugelassen wurden, dürfen mit einer Nachrüstanlage ohne KAT betrieben werden.´ Wenn ich den Satz richtig interpretiere, müssen alle anderen Motorräder eine Nachrüstanlage mit KAT haben. Fahre eine ZZR 1200 von 2003 mit Anlage ohne KAT. Abgaswerte und Eintragung waren kein Problem. Gruss Heinrich |
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14.12.2013, 00:09
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RE: Kat benötigt ja oder nein?
Ich hatte Links sind für Gäste , nicht aktivierte Accounts sowie Nullposter unsichtbar. Bitte registriere Dich erst als Mitglied im Forum, aktiviere Deinen Account oder schreibe Deinen ersten Beitrag. Klick hier zum registrieren, oder hier um den den Aktivierungscode erneut zu erhalten. schon mal was zum Thema Kat geschrieben.
2012 ist meine 08er ohne Kat problemlos durch die AU gekommen und ich erwarte auch beim nächsten TÜV keine Probleme mit den Abgaswerten. |
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16.12.2013, 09:46
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RE: Kat benötigt ja oder nein?
Hallo und Danke erst mal für die Infos.
Habe am Freitag mal beim TÜV Süd machgefragt. Die meinten zu mir „Motorräder die von Werk aus kein Kat drin Haben brauchen auch keinen, sie müssen nur die vorgeschriebenen Abgaswerte einhalten. Motorräder die von Werk aus mit Kat geliefert werden müssen auch einen drin haben. Außerdem meinten die noch das sobald ein Motorrad eine Lambdasonde hat, hat es auch ein Kat.“ Was meint ihr zu dieser Aussage? |
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16.12.2013, 10:51
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RE: Kat benötigt ja oder nein?
(16.12.2013 09:46)SpeedJunkie85 schrieb: Links sind für Gäste , nicht aktivierte Accounts sowie Nullposter unsichtbar. Bitte registriere Dich erst als Mitglied im Forum, aktiviere Deinen Account oder schreibe Deinen ersten Beitrag. Klick hier zum registrieren, oder hier um den den Aktivierungscode erneut zu erhalten.Hallo und Danke erst mal für die Infos. Interessiert den nächsten Prüfer nicht die Bohne, was andere sagen. Halt Dich doch an dem , was Thosch an anderer Stelle geschrieben hat. |
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16.12.2013, 18:31
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RE: Kat benötigt ja oder nein?
Hallo Henry,
der TÜV Prüfer lebt irgendwie nicht auf dieser Welt. Vielleicht sollte er besser Bobbycars prüfen. Die haben keinen Kat. Die Abgaswerte werden immer eingehalten, ob mit, oder ohne Kat. 4,5 Volumenprozent CO2 schafft jeder. Es geht aber nicht nur um die Abgaswerte. Die rechtliche Seite, ABE, ist klar geregelt. Alles andere ist Glücksache und liegt im Ermessen des Prüfers. Wie ein anderer Prüfer handeln würde. ? Gruss, Heinrich |
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17.12.2013, 00:34
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RE: Kat benötigt ja oder nein?
Einspruch, Euer Ehren!!
Laut TÜV Nord müssen bei Euro 3 ALLE Zubehöranlagen an Mopeds, die mit G-Kat zugelassen wurden, also auch die Anlagen ohne Kat, den Grenzwert von 0,3% CO (oder die Herstellerangaben, s.u.) einhalten. Links sind für Gäste , nicht aktivierte Accounts sowie Nullposter unsichtbar. Bitte registriere Dich erst als Mitglied im Forum, aktiviere Deinen Account oder schreibe Deinen ersten Beitrag. Klick hier zum registrieren, oder hier um den den Aktivierungscode erneut zu erhalten. Das ZDK beschreibt es in seinen Links sind für Gäste , nicht aktivierte Accounts sowie Nullposter unsichtbar. Bitte registriere Dich erst als Mitglied im Forum, aktiviere Deinen Account oder schreibe Deinen ersten Beitrag. Klick hier zum registrieren, oder hier um den den Aktivierungscode erneut zu erhalten. auch so, nur die Herstellerangaben lassen sie weg: 17 Wie sind Krafträder im Rahmen der AUK zu behandeln, wenn die ursprünglich mit einem G-Kat ausgerüsteten Krafträder bei der AUK-Vorführung ohne G-Kat ausgestattet sind (Austausch-Schalldämpfer ohneKat)? Sind keine Zweifel angezeigt, dass die angebaute Austausch-Schalldämpferanlage für diesen vorstelligen Fahrzeugtyp zulässig ist, gilt für das Kraftrad bei der AUK ein Grenzwert von 4,5 % Vol. Auf dem AUK-Nachweis und dem HU-Bericht sollte von der durchführenden Person ein entsprechender Hinweis "Austausch-Schalldämpfer ohne Kat" erfolgen. Diese Regelung gilt für Krafträder bis einschließlich Euro 2 (das heißt, bis Emissionsschlüssel Nr. 11). Krafträder ab Euro 3 (das heißt, ab dem Emissionsschlüssel Nr. 12) werden bei der AUK in jedem Fall als G-Kat-Fahrzeug behandelt, d.h. die Prüfung des Abgasverhaltens erfolgt bei erhöhter Leerlaufdrehzahl und einem CO-Gehalt von max. 0,3 % Vol. Bei den Herstellerangaben bin ich gerade blaß geworden - in meiner EG-Übereinstimmungsbescheinigung steht ein CO-Wert von 0,01 % geschrieben... Also ist es wohl Essig mit der AUK ohne Kat. |
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17.12.2013, 09:53
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RE: Kat benötigt ja oder nein?
@ Michael
Heinrich hat Recht das für meine 1400 Bj. 06 die 4,5 Volumenprozent CO2 zutreffend sind. Da ich im Fahrzeugschein unter Feld 14.1 die 0210 stehen habe und somit unter die Abgaseistufung bis Euro 2 Norm falle (Laut deiner Quelle). Hab heute mal mit Auspuffhersteller gesprochen. Der meinte brauch mir da keine Sorgen machen, da bei fast allen Auspuffanlagen für die 1400 ZZR BJ.06 die Organal Kats erhalten bleiben. |
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17.12.2013, 19:45
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RE: Kat benötigt ja oder nein?
Hallo Henry,
2006 und Euro 2 hatte ich glatt überlesen - dann brauchst Du Dir ja keine Gedanken machen. Ich schon |
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17.12.2013, 21:33
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RE: Kat benötigt ja oder nein?
Zitat:Krafträder ab Euro 3 (das heißt, ab dem Emissionsschlüssel Nr. 12) werden bei der AUK in jedem Fall als G-Kat-Fahrzeug behandelt, d.h. die Prüfung des Abgasverhaltens erfolgt bei erhöhter Leerlaufdrehzahl und einem CO-Gehalt von max. 0,3 % Vol. Solange der 1. Kat im Sammler erhalten bleibt und sonst nicht am Gemisch gedreht wird, kommen die neueren Modelle (2008 - 2011) auf jeden Fall auch ohne die Kats in den Endtöpfen durch den TÜV. Meine hatte beim letzten TÜV einen CO Wert von 0,04%. Da ist noch reichlich Luft bis zur Grenze vom 0,3 |
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17.12.2013, 22:57
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RE: Kat benötigt ja oder nein?
Laut TÜV Nord:
• Bei Abgaseinstufung ab Euro 3: Abgasprüfung im erhöhten Leerlauf: Maximal zulässiger CO-Wert 0,3 Vol. % (oder Vorgabe des Motorradherstellers) Jetzt kann man stundenlang diskutieren, ob die Vorgabe des Mororradherstellers ein Muß ist, oder die 0,3%, oder ob das Ermessenssache des Prüfers ist. Bei der Vorgabe des Herstellers ist ohne Zusatzkats wohl nix zu holen - 0,01% bei der ZXT40E. Man sollte hierzu mal den TÜV direkt befragen, bevor wir uns hier noch gegenseitig |
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18.12.2013, 08:55
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RE: Kat benötigt ja oder nein?
Nach meiner Auffassung ist die Herstellervorgabe in dem Moment hinfällig, wo ich die Serienabgasanlage ganz oder teilweise durch eine zugelassene Alternative eines anderen Herstellers ersetzt habe.
Wenn jemand es besser weiss lasse ich mich da aber gerne belehren Meine BOS bleibt aber auf jeden Fall dran wie sie ist - zur Not wechsle ich halt den TÜV Prüfer aus |
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