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Rechtssprechung
13.03.2014, 09:43
Beitrag #1
Rechtssprechung
Tach,

untenstehenden Link habe ich in einem anderen Moped-Forum entdeckt.

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Mein "gesunder Menschenverstand" findet hier seine Grenzen.

Gruß
Holger.
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13.03.2014, 10:26
Beitrag #2
RE: Rechtssprechung
kann man DEM "richter" nich EINFACH eine aufs maul geben!?irre

Mein Moped schnurrt wie n Kätzchen ..... Säbelzahntiger oder sowas wink und grin
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13.03.2014, 10:44
Beitrag #3
RE: Rechtssprechung
einfache Körperverletzung ! irre
Das war eine beabsichtigte Tat. knüppeln knüppeln

Aus meiner Sicht ist das Vorsätzliche schwere Körperverletzung, da ja die Absicht da war den Motorradfahren zu verletzen.

Oder soll das jetzt heißen wen ich jemanden vom Dach werfe ist das auch bloß einfache Körperverletzung da ja nicht ich sondern der Aufprall ihm die Verletzungen zugeführt hat? irre irre

lachende Hyänen Goldene Regel beim Motorradfahren: Erst anhalten, dann absteigen!

Drosseln sind Vögel, sie in Motorräder zu stecken ist Tierquälerei!
Wenn du weiter so fährst, hol ich die Parkuhr raus!
Ich bin für Tempo 100, aber in unter 4 Sekunden!
No Airbag – wir sterben noch wie Männer!
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13.03.2014, 10:52
Beitrag #4
RE: Rechtssprechung
ich seh es als MORD-versuch! PUNKT!

Mein Moped schnurrt wie n Kätzchen ..... Säbelzahntiger oder sowas wink und grin
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13.03.2014, 11:25
Beitrag #5
RE: Rechtssprechung
(13.03.2014 09:43)HolgerF schrieb: Links sind für Gäste , nicht aktivierte Accounts sowie Nullposter unsichtbar. Bitte registriere Dich erst als Mitglied im Forum, aktiviere Deinen Account oder schreibe Deinen ersten Beitrag. Klick hier zum registrieren, oder hier um den den Aktivierungscode erneut zu erhalten.Mein "gesunder Menschenverstand" findet hier seine Grenzen.

Seh ich genauso, Holger.

Überlegen, Nachdenken Insbesondere wenn man sich mal die §§ 223, 224 StGB ansieht und vergleicht.

Beste Grüße aus Hamburg
Bernd alias BeeJay

[Bild: goggle_line.gif]
Ich wache manchmal nachts auf und weiß nicht, war es nun der Granufink oder der Eichelhäher?
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13.03.2014, 13:08
Beitrag #6
RE: Rechtssprechung
UNFASSBAR. Da sieht man mal wieder die deutsche Rechtsprechung.

Viele Grüße
Peter
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13.03.2014, 13:53
Beitrag #7
RE: Rechtssprechung
Ich sehe das auch so, das war definitiv ein Mordversuch. Der Pkw hat in kauf genommen und vielleicht auch beabsichtigt das der Motfahrer schwere Verletzungen,wenn nicht sogar den Tot, ereilt. Somit wäre für mich schon der Tatbestand der Tötungsabsicht im Raum. Hier hat die Staatsanwaltschaft geschlafen sonst hätten die Richter anders entscheiden können, auch wenn dem Richter eine gewisse Parteilichkeit nicht abgestritten werden könnte.

Parnas1, registriertes Mitglied von Forum der ZX-ZZR-GTR-IG seit 10.4.12.
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13.03.2014, 15:20
Beitrag #8
RE: Rechtssprechung
Ich sehe das genau so!!
Ist ja der Hammer und in gewisser Weise ein Freifahrt Schein uns von den Mopeds zu holen. irre
Erst ohne Führerschein unterwegs, dem Motorradfahrer hinten drauf fahren bzw. Ihn verletzen und dann abhauen. kettensaegekettensaege

DrCrazy985, registriertes Mitglied von Forum der ZX-ZZR-GTR-IG seit 13.10.13.
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13.03.2014, 17:52
Beitrag #9
RE: Rechtssprechung
Motorradfahrer haben halt kein Lobby.
Erinnert ihr euch noch an das Video wo eine "Motorradgang" angeblich einen Pkw Fahrer in Amerika bedrängte.
Sicher fehlten zur Beurteilung des Falles noch Details. Aber eines war für die Presse gleich klar, die Biker sind IMMER die Bösen.
Ich erinner mich noch an an mein Ding in Salzgitter mit dem Golffahrer....
etc. pp.
Siehe die Threads über Provokationen von Autofahrern.
Wir Motorradfahrer sind immer die genatzten.
Der nächste Autofahrer der mir quer kommt, braucht sich nicht bedroht fühlen.kettensaegeaufs maul

Zu dem Urteil sag ich nur kopf gegen wandmotzenmotz

Greetz Felis-concolor
Ich fahre nicht zu schnell, ich fliege nur zu tief. Zetzi fahren ist fliegen in 2D
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14.03.2014, 09:54
Beitrag #10
Rechtssprechung
Zunächst mal ist der Autofahrer zwar für seine Handlung verantwortlich, aber nicht für das Urteil. Das Urteil entsteht aus der gesetzlichen Grundlage und dem "Gutdünken" des Richters. Richter haben in Deutschland eine kaum Kontrollierte Tätigkeit. Sie können durchaus solche dummen und auch menschenverachtenden Urteile fällen. Sie dürfen sich auch ihren Arbeitstag nach Gutdünken einteilen, können z. B. entscheiden nach Gutdünken mal von zu Hause zu arbeiten. Sie müssen nur fürchten, dass eine höhere Instanz (wieder ein Richter) ihre Entscheidung wegen grober Verfahrensfehler korrigiert. Dies hat dann aber keine weiteren Folgen für den korrigierten Richter, d. h. er wird für seine Fehler nicht zur Verantwortung gezogen.

Eine ZZR 1400 kann auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch das Urteilsvermögen so weit verändern, dass die Fähigkeit zur vernünftigen Teilnahme am Straßenverkehr oder zum Bedienen von Maschinen beeinträchtigt wird!
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14.03.2014, 10:29
Beitrag #11
RE: Rechtssprechung
(14.03.2014 09:54)doc schrieb: Links sind für Gäste , nicht aktivierte Accounts sowie Nullposter unsichtbar. Bitte registriere Dich erst als Mitglied im Forum, aktiviere Deinen Account oder schreibe Deinen ersten Beitrag. Klick hier zum registrieren, oder hier um den den Aktivierungscode erneut zu erhalten.Sie dürfen sich auch ihren Arbeitstag nach Gutdünken einteilen, können z. B. entscheiden nach Gutdünken mal von zu Hause zu arbeiten.

Na und?

(14.03.2014 09:54)doc schrieb: Links sind für Gäste , nicht aktivierte Accounts sowie Nullposter unsichtbar. Bitte registriere Dich erst als Mitglied im Forum, aktiviere Deinen Account oder schreibe Deinen ersten Beitrag. Klick hier zum registrieren, oder hier um den den Aktivierungscode erneut zu erhalten.Sie müssen nur fürchten, dass eine höhere Instanz (wieder ein Richter) ihre Entscheidung wegen grober Verfahrensfehler korrigiert.
Dies hat dann aber keine weiteren Folgen für den korrigierten Richter, d. h. er wird für seine Fehler nicht zur Verantwortung gezogen.

Unverständliche Urteile passieren halt. Aber was geschähe mit der Unabhängigkeit des Gerichts, wenn es von höheren Instanzen zur Verantwortung gezogen wird?

BtW: Für die Karriere eines Richters ist es förderlich, wenn seine Entscheidungen im Instanzenweg bestätigt werden. Insofern wird er ja zur Verantwortung gezogen.

Und wenn das Urteil an einem Landgericht gefällt wurde, vielleicht nicht einstimmig, welchen Richter soll man denn dann zur Verantwortung ziehen?

Greetz
M

Madrid oder Mailand - Hauptsache Frankreich
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15.03.2014, 00:01
Beitrag #12
RE: Rechtssprechung
Aha. Heisst also im Klartext und umkehrschluss....ramme ich mit meinem Pkw eine anderen Pkw und dieser kommt von der Straße ab und überschlägt sich ist das einfache Körperverletzung. Ich hab ja nur den Pkw gerammt und nicht direkt den Körper des Fahrers. ...ja ne is klaar.

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Ein Leben ohne Laverda ist denkbar aber sinnlos
Bikes:
ZZR 1100 (1991)
Laverda SF1 (1972)
Beruf: staatl. gepr. Schiffschaukelbremser mit Jodeldiplomwink und grin
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15.03.2014, 11:00
Beitrag #13
RE: Rechtssprechung
Ich kann bei dem Urteil nur denn Kopf schütteln irre

Dann wunderst du dich doch das nach gleichem Recht ein Testfahrer von Mercedes vor Grericht stand wegen fahrlässiger Tötung ohne das vorfahrende Auto berührt zu haben.

Benzi, joint
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15.03.2014, 13:31
Beitrag #14
RE: Rechtssprechung
ich bin kein Jurist und ich kann das Urteil nicht nachvollziehen, da hat einer sein Auto mit Absicht als Waffe eingesetzt um jemanden einen nicht unerheblichen Schaden Köperlich wie Sachlich zu zufügen wie kann dass nur eine einfache Körperverletzung sein knüppeln

Gruß Rudi


Pfeif Drosseln sind Vögel, sie in Motorräder zu stecken ist Tierquälerei!raucher
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26.05.2014, 13:01
Beitrag #15
RE: Rechtssprechung
Hey Leute,

der Link ist leider down..
Könnt Ihr den entsprechenden Sachverhalt nochmal irgendwo anders ausfindig machen, damit man es noch nachlesen kann?
Danke :-)
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