Oben/Innen-Verkleidung
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26.08.2015, 10:06
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RE: Oben/Innen-Verkleidung
GZ zur Opfergabe!
Ja ja, die deutsche Bürokratie... na gut... kann man nichts machen Danke und Gruß |
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26.08.2015, 10:41
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RE: Oben/Innen-Verkleidung
(26.08.2015 08:56)doc schrieb: Links sind für Gäste , nicht aktivierte Accounts sowie Nullposter unsichtbar. Bitte registriere Dich erst als Mitglied im Forum, aktiviere Deinen Account oder schreibe Deinen ersten Beitrag. Klick hier zum registrieren, oder hier um den den Aktivierungscode erneut zu erhalten.Hallo Michael, Holland ist doch einfach! Ein Zimmer in Holland mieten, sich bei der Gemeinde anmelden (Zweitwohnsitz) und dann bekommst Du ein gelbes Nummernschild.Nur als kleine Korrektur zu verstehen: bei 2 Wohnsitzen in 2 Ländern hat man immer 2 Hauptwohnsitze. Hauptwohnsitz & Zweitwohnsitz gibt es nur bei zwei Wohnungen im gleichen Land. Und daraus resultieren dann eine Menge möglicher Probleme ... Unterm Strich: nett gedacht, aber teuer & aufwändig in der Umsetzung |
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26.08.2015, 11:50
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RE: Oben/Innen-Verkleidung
Das wird jetzt ziemlich ot, aber als TE gebe ich mein Einverständnis
Frage an Storm... Du scheinst da Ahnung zu haben. Muss man bei einem Hauptwohnsitz in einem Land auch dessen Staatsbürgerschaft besitzen? Perso? Sozialversicherung zahlen? Ist nur für meine Neugier und meinen Wissensdrang Gruß |
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26.08.2015, 12:18
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RE: Oben/Innen-Verkleidung
(26.08.2015 11:50)sixbanger schrieb: Links sind für Gäste , nicht aktivierte Accounts sowie Nullposter unsichtbar. Bitte registriere Dich erst als Mitglied im Forum, aktiviere Deinen Account oder schreibe Deinen ersten Beitrag. Klick hier zum registrieren, oder hier um den den Aktivierungscode erneut zu erhalten.Das wird jetzt ziemlich ot, aber als TE gebe ich mein EinverständnisGeht so ... Zitat:Muss man bei einem Hauptwohnsitz in einem Land auch dessen Staatsbürgerschaft besitzen?Nein. Zitat:Perso?Nein. Zitat:Sozialversicherung zahlen?Ja, bspw. Krankenversicherung. Und da kann es dann durchaus passieren, daß man in beiden Ländern als "Hauptsächlich wohnend" eingestuft wird - das will man nicht wirklich. Es gibt zwar ein E104 (oder so) Formular über di egegenseitige Anerkennung von Krankenleistungen im Ausland (bspw. D <-> NL), wenn einer der beiden betreffenden Versicherungen aber zu viele Kosten aus dem jeweils anderen Land in Rechnung gestellt werden wird dies gerne auch einmal aufgekündigt, und auf eine "erweiterte Krankenversicherung mit Auslandsaufenthalt" hingewiesen. (Entwicklungshilfepflichtbeitrag für Ostgermanien gibt es ja in keinem anderen Land; zur Rentenversicherung weiß ich es nicht genau.) Im Fall der Niederlande kommen auch noch andere Unannehmlichkeiten hinzu: so weit ich weiß mußt Du dein Fahrzeug dem RDW (oder so ähnlich) vorführen, dort erhält es eine Einzelabnahme (egal ob EG-konform oder nicht, da es aus dem Ausland kommt), und wenn es nicht älter als 100 Monate ist darfst noch die BPM (oder so ähnlich) zahlen - das ist eine Sondersteuer. Zum RDW darfst dann mit dem Motorrad alle 12 Monate (afair) ... zu einer Art TÜV-Prüfung. Befreundete Belgier sagten mal zu solch einem Thema: in den Niederlanden ist der Unterhalt eines Fahrzeugs etwa doppelt so teuer, und in Belgien dreimal so teuer wie in Deutschland - ob das heute noch so "einfach" zu sagen ist weiß ich nicht. Interessiert hab ich mich mal dafür, da ich mal vor der Frage stand mir aus beruflichen Gründen ein Appartement/Wohnung in Antwerpen oder Rotterdam zu nehmen. Gruß |
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