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Seltsame Eintragung in der Zulassungsbescheinigung
11.04.2022, 21:04
Beitrag #1
Seltsame Eintragung in der Zulassungsbescheinigung
Hi Leute,
möchte eine neu erworbene ZZR 1100 D wieder zum Leben erwecken.
Allerdings gibt mir ein Eintrag in der Zulassungsbescheinigung doch noch Rätsel auf. Bei mir steht in der Zeile P.2 der Eintrag 72kW, jedoch mit der Bemerkung weiter unten "ohne Leistungsbeschränkung. Jetzt habe ich zwar hier im ZZR-Forum schon eine Erklärung dazu bekommen (Thema Führerscheinklasse A und A2), aber was ich noch nicht verstehe ist, ob ich trotzdem eine gedrosselte 108kW Maschine habe und diese dann mit den entsprechenden Maßnahmen die Leistungssteigerung von 72kW auf 108kW bekomme, oder ob ich einen "Exoten" erwischt habe der wirklich nur 72kW hat.
Sorry......für die vielleicht "naive" Frage, bin aber leider kein Experte in Sachen ZZR 1100. Und im Netz gibt es tausende Infos rund um die ZZR 1100, aber nicht wirklich eine aussagekräftige zum meiner Frage.
Sag schon mal Danke an den oder sogar diejenigen, die Licht in meinen dunklen Horizont bringen !

Kawa ZZR und ZR klatschen Simple the best joint
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 Folgende User haben sich bei Dir bedankt: helm_blauMopetChris
11.04.2022, 21:30
Beitrag #2
RE: Seltsame Eintragung in der Zulassungsbescheinigung
Hallo Locke, vielleicht hilft dir dieser Thread weiter. LG Peppy
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 Folgende User haben sich bei Dir bedankt: helm_grauLocke
11.04.2022, 22:00
Beitrag #3
RE: Seltsame Eintragung in der Zulassungsbescheinigung
Servus Chris,

laut deiner Zulassungsbescheinigung hast du meines Erachtens eine gedrosselte Maschine. Du musst die nur entdrosseln lassen und kannst die mit A fahren.

Zur Sicherheit einfach mal beim TÜV nachfragen. Das kostet in der Regel nicht mal was.

Ich verbleibe mit

D.L.z.G.

Alle sagten: "Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht und hat´s einfach gemacht."
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11.04.2022, 22:23
Beitrag #4
RE: Seltsame Eintragung in der Zulassungsbescheinigung
Hallo Wizard,
danke für den Tipp. Werde auf jeden Fall mal beim TÜV anklopfen und schauen was die dazu meinen. Kann ja nicht schaden 2 daumen hoch

Kawa ZZR und ZR klatschen Simple the best joint
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11.04.2022, 23:07
Beitrag #5
RE: Seltsame Eintragung in der Zulassungsbescheinigung
(11.04.2022 21:04)Locke schrieb: Links sind für Gäste , nicht aktivierte Accounts sowie Nullposter unsichtbar. Bitte registriere Dich erst als Mitglied im Forum, aktiviere Deinen Account oder schreibe Deinen ersten Beitrag. Klick hier zum registrieren, oder hier um den den Aktivierungscode erneut zu erhalten.Hi Leute,
möchte eine neu erworbene ZZR 1100 D wieder zum Leben erwecken.
Allerdings gibt mir ein Eintrag in der Zulassungsbescheinigung doch noch Rätsel auf. Bei mir steht in der Zeile P.2 der Eintrag 72kW, jedoch mit der Bemerkung weiter unten "ohne Leistungsbeschränkung. Jetzt habe ich zwar hier im ZZR-Forum schon eine Erklärung dazu bekommen (Thema Führerscheinklasse A und A2), aber was ich noch nicht verstehe ist, ob ich trotzdem eine gedrosselte 108kW Maschine habe und diese dann mit den entsprechenden Maßnahmen die Leistungssteigerung von 72kW auf 108kW bekomme, oder ob ich einen "Exoten" erwischt habe der wirklich nur 72kW hat.
Sorry......für die vielleicht "naive" Frage, bin aber leider kein Experte in Sachen ZZR 1100. Und im Netz gibt es tausende Infos rund um die ZZR 1100, aber nicht wirklich eine aussagekräftige zum meiner Frage.
Sag schon mal Danke an den oder sogar diejenigen, die Licht in meinen dunklen Horizont bringen !

Die Maschine ist ab Werk immer auf 150 PS ausgelegt, sie wird nur je nach Land bzw. Leistungsstufe unterschiedlich gedrosselt. Wenn Du 72 kW eingetragen hast kannst Du sie mit dem passenden Kit ohne Probleme entdrosseln - wenn das nicht schon jemand gemacht, aber nicht eingetragen hat. Der TÜV kann bei Vorliegen einer ABE übrigens nicht ablehnen.

Weiser Mann HipHop klingt am besten, wenn man stattdessen Metal hört Weiser Mann

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. . Baden allein genügt nicht - man muß auch mal das Wasser wechseln . .
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12.04.2022, 08:10
Beitrag #6
RE: Seltsame Eintragung in der Zulassungsbescheinigung
Ist so wie Möööööp sagt. Hat mit der freiwilligen Selbstbeschränkung der Hersteller, die erst Ende der 90er Jahre gefallen ist, zu tun. Da wurden je nach Länderausführung auch gedrosselte Motoren als ohne Leistungsbeschränkung in den Papieren geführt. Kenne ich von der ZX-9R B (Bj. 1994-1997) auch noch.
Einfach mal gucken ob sich die Vergaserschieber voll öffnen lassen (also den vollen Öffnungsquerschnitt freigeben) und ob keine Löcher in den Schiebern sind (bzw. diese bereits mit Stopfen verschlossen wurden). Dann ist die Mopete offen. Ansonsten gedrosselt.

Rassel, registriertes Mitglied von Forum der ZX-ZZR-GTR-IG seit 14.3.22.
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