Haftung bei Verkauf an Verkaufsplattformen
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06.01.2025, 12:39
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Haftung bei Verkauf an Verkaufsplattformen
Hey zusammen,
ich überlege gerade, wo ich mein altes Fahrzeug am besten anbiete und wie das mit der Haftung so läuft. Klar, „Verkauf unter Ausschluss der Sachmängelhaftung“ schreibe ich natürlich mit rein, aber irgendwie hab ich immer das Gefühl, dass das bei unterschiedlichen Plattformen anders gehandhabt wird. Bei eBay Kleinanzeigen liest man das ja fast in jeder Anzeige, aber bringt’s das wirklich, wenn es darauf ankommt? Und wie sieht’s auf Mobile.de aus, wo alles oft etwas professioneller wirkt – kann man sich da genauso absichern, oder sollte man da noch ‘nen wasserdichten Vertrag hinterherschieben? Außerdem frag ich mich, wie streng Käufer das Ganze sehen. Manchmal liest man von Fällen, in denen nach dem Kauf wochenlang alles super war, und dann meldet sich plötzlich der neue Besitzer, weil angeblich irgendein versteckter Defekt aufgetaucht ist. Wie läuft das dann konkret ab? Muss man sich als Privatperson Sorgen machen, dass man plötzlich in ‘nem Rechtsstreit landet, weil man den Kratzer am Unterboden übersehen hat? Wie sieht es aus beim Verkauf an Seiten wie Links sind für Gäste , nicht aktivierte Accounts sowie Nullposter unsichtbar. Bitte registriere Dich erst als Mitglied im Forum, aktiviere Deinen Account oder schreibe Deinen ersten Beitrag. Klick hier zum registrieren, oder hier um den den Aktivierungscode erneut zu erhalten.? Kurz und knapp: Wie händelt ihr das, egal ob bei eBay Kleinanzeigen oder Mobile.de oder Verkaufsseiten? Liebe Grüße, LEO |
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06.01.2025, 14:48
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RE: Haftung bei Verkauf an Verkaufsplattformen
Leider kann ich nicht mit eigener Erfahrung dienen, weil mein letzter Fahrzeugverkauf 2012 erfolgte. Deshalb würde ich mich zuvor bei seriösen Quellen kundig machen, z. B. einer Versicherung, einem Autoclub usw., siehe Links sind für Gäste , nicht aktivierte Accounts sowie Nullposter unsichtbar. Bitte registriere Dich erst als Mitglied im Forum, aktiviere Deinen Account oder schreibe Deinen ersten Beitrag. Klick hier zum registrieren, oder hier um den den Aktivierungscode erneut zu erhalten..
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06.01.2025, 15:14
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RE: Haftung bei Verkauf an Verkaufsplattformen
Beim Verkauf von Privat an Privat ist die Verkaufsplattform völlig Wumpe, auch der Anzeigentext ist im Ernstfall nebensächlich - wie willst Du nachweisen, daß die Anzeige nicht nachträglich geändert, also um den Ausschluß der Sachmängelhaftung ergänzt, wurde?
Entscheidend ist im Zweifel nur was im schriftlichen Vertrag steht, eine rechtssichere Vorlage Links sind für Gäste , nicht aktivierte Accounts sowie Nullposter unsichtbar. Bitte registriere Dich erst als Mitglied im Forum, aktiviere Deinen Account oder schreibe Deinen ersten Beitrag. Klick hier zum registrieren, oder hier um den den Aktivierungscode erneut zu erhalten. Du mußt halt nur beachten, daß alle Dir bekannten Mängel eingetragen sind und auch ansonsten ehrlich sein. Bei sehr alten Mopeds bzw. solchen mit astronomischer Laufleistung solltest Du noch sowas wie: "Auf Grund des Alters/der Laufleistung wird das Fahrzeug ausdrücklich als Bastlerfahrzeug bzw. Teilespender verkauft." hinzufügen und vom Käufer zusätzlich nochmal unterschreiben lassen. |
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11.01.2025, 14:41
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RE: Haftung bei Verkauf an Verkaufsplattformen
Mit der Aussage v. Möööp wäre ich vorsichtig, dass ein ADAC-Kaufvertrag automatisch alles andere nichtig macht.
Was hast du vor? Willst du etwas Verkaufshinderliches verschweigen? Ich denke, man kann sagen, dass ein ehrlich ausgefüllter schriftlicher Vertrag nach ADAC Muster auf jeden Fall viel Sinn macht. Man könnte zu Beginn des Kaufvertrages reinschreiben: Dieser Kaufvertrag ist vorrangig und allein gültig. Es können keine weiteren Ansprüche geltend gemacht werden, die sich eventuell aus Kaufangebot, Kaufverhandlung oder Nebenabreden ergeben könnten. So! Wenn das aber ein Verkäufer in seinen Kaufvertrag unbedingt drin stehen haben will, würde ich wohl denken, dass er mich irgendwie hinter die Fichte führen will. Dann kommt es noch darauf an, ob Malessen mit deinem Verkauf irgendwo deinen Ruf in für dich nicht vertretbarem Maß verschlechtert. Wenn es sich um ein ziemlich niedrigpreisiges altes Fahrzeug handelt und der Kauf normal vonstatten gegangen ist und sich dann verzögert ein neuer Mangel am verkauften Fahrzeug offenbart, hätte ich davor als äußerst seltener privater Gelegenheitsverkäufer keine große Angst. Ich habe keine Zahlen, vermute aber, dass es da nicht viele Klagen gibt. Ehrlich bleiben! Dss ist meine persönliche Einschätzung und es ist natürlich auch keine Rechtsberatung. LG Walter |
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12.01.2025, 09:21
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RE: Haftung bei Verkauf an Verkaufsplattformen
Da bin ich ganz bei Walter. Eine ehrliche durchgängige Strategie bei Anzeige, Verkaufsgespräch und Kaufvertrag ist wohl das beste was du machen kannst.
Auch der angesetzte Kaufpreis gehört da natürlich dazu. Den Preisspiegel ermittelt man ganz gut, wenn man die Verkaufsplattformen eine Zeit lang mit ähnlichen Angeboten beobachtet. Ich hatte schon viele private Verkäufe stets auf dieser Basis gut und ohne Schwierigkeiten vollzogen. Und noch eine persönliche Empfehlung: Die Chemie zwischen Käufer und Verkäufer muss stimmen. Wenn ein "Vollpfosten " kommt, merkt man das sofort an der Kommunikation. So einer kauft bei mir nix, denn den bediene ich nicht, denn da droht Ärger. |
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