Reifenabgleich 2020
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05.07.2021, 19:25
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RE: Reifenabgleich 2020
Ich war letzte Woche beim Tüv und meine 1100 D ist Baujahr 1995.
Als Reifen habe ich die Conti Road Attack 3 von Bj. 2020 drauf. Habe den Prüfer extra danach gefragt, ob sie jetzt eingetragen werden müssen. Er verneinte dies. Nur bei Größenänderung. Allerdings hatte ich auch eine Reifenfreigabe von Conti aus dem Jahr 2020 mit dabei, welche vom Reifenaufziehenden Händler unterschrieben und gestempelt war. Endergebnis: Bei mir alles gut, Tüv bis 6/2023. |
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06.07.2021, 10:15
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RE: Reifenabgleich 2020
Hallo,
@Earl, was steht auf der "Reifenfreigabe" genau drauf. Ich fahre den Michelin Raod 5, hierfür gibt es für die 11er nur noch eine "Herstellerbescheinigung" für Reifenumrüstung an Krafträdern mit ABE/EBE. Also nicht wie vorher die "Reifenfreigabe". Selbstverständlich nehme ich auch noch immer die alte "Reifenfreigabe" aus 2017 mit, nicht das ich mit der Herstellerbescheinigung noch die falschen Leute auf falsche Gedanken bringe. In der Herstellerbescheinigung steht nämlich genau das drin, was der Gesetzgeber fordert, eine Einzelabnahme. Ich finde aber auch, nur weil ich ein älteres Fahrzeug fahre (also noch mit ABE) und noch keine EG Typgenehmigung habe, soll ich schlechter behandelt werden. Dies wäre dann ein Fall fur den EuGH, das Bundesverfassungsgericht hat ja nichts mehr zu sagen. @ttplayer, da ich eine 4-1 Anlage habe, ist bei mir der "unveränderte Originalzustand" auch nicht mehr gegeben. Auch in der Herstellerbescheinigung für den Road 5 steht der Zusatz "unveränderter Originalzustand". Aber auch in der alten Reifenfreigabe!! Aber wenigsten bei der HU hat man so keine Probleme. |
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06.07.2021, 11:22
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RE: Reifenabgleich 2020
Ich glaube ich habe die Sache jetzt verstanden.
Ich hoffe, ich konnte alle Klarheiten beseitigen ttplayer |
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07.07.2021, 14:07
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RE: Reifenabgleich 2020
Und um die Sache abzurunden, habe ich gestern noch bei der örtlichen TÜV-Prüfstelle mit einem Prüfingenieur gesprochen. Die alternative Hinterradgröße 180/55/17 kriege ich ohne Probleme basierend auf der sog. Herstellerbescheinigung des Reifenbäckers eingetragen.
Da ich im September eh zum TÜV muß und das Mopped gerne noch 30 weitere Jahre fahren würde, habe ich mir noch die passende Kombi Michelin Pilot Power für 139,- Euro geordert. Damit habe ich zumindest den Preis für TÜV-Abnahme reingeholt. Denn bei Nutzung der Serienhinterradgröße gibt es nur noch den teureren PiPo 2CT. |
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08.07.2021, 17:34
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RE: Reifenabgleich 2020
Ich versuche morgen Abend mal, das Dokument als pdf hier einzupflegen.
Bin bis morgen im Krankenhaus und hab da jetzt keinen Zugriff drauf. |
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08.07.2021, 22:17
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RE: Reifenabgleich 2020
Bei der Herstellerfreigabe von Conti steht im Grunde das Gleiche wie bei Michelin (Road 5) drin. Reifen ist vom Hersteller getestet und als geeignet angesehen und kann somit nach §21 begutachtet werden, was auch nach Umbau umgehend erfolgen sollte.
Deshalb nehme ich die Freigabe von 2017 mit, wer weiß was bei einer Polizeikontrolle passiert. Ich habe auf meinem Handy auch die Handlungsanweisung der Prüforganisationen dabei, um diese dann bei einer Polizeikontrolle vorlegen zu können. ttplayer hat bei einer Polizeikontrolle keine Probleme, da er ja für sein C-Modell für den 180er Reifen die Eintragung braucht und auch wohl bekommen wird. Edit: Warum steht bei Conti für vorne 2,5 bar, Original sind vorne 2,9 bar. Bei Michelin stand sonst immer 2,9 bar, wird jetzt glaube ich gar nicht mehr aufgeführt. Wenn ich den Road 5 nur mit 2,5 bar vorne fahre, fährt die Maschine nicht sauber. |
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09.07.2021, 08:03
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RE: Reifenabgleich 2020
(08.07.2021 22:17)Sommer68 schrieb: Links sind für Gäste , nicht aktivierte Accounts sowie Nullposter unsichtbar. Bitte registriere Dich erst als Mitglied im Forum, aktiviere Deinen Account oder schreibe Deinen ersten Beitrag. Klick hier zum registrieren, oder hier um den den Aktivierungscode erneut zu erhalten.Deshalb nehme ich die Freigabe von 2017 mit, wer weiß was bei einer Polizeikontrolle passiert. Ich habe auf meinem Handy auch die Handlungsanweisung der Prüforganisationen dabei, um diese dann bei einer Polizeikontrolle vorlegen zu können.Das kann ich Dir sagen. Jeder Polizist der sich ein wenig mit der Materie befasst, das dürfte der überwiegende Teil derer sein, die überhaupt Zweiräder kontrollieren, weiß was er zu tun hat. Dementsprechend kannst Du Dir das Vorzeigen der 2017er Freigabe schenken, es sei denn, Du hast noch einen Reifen mit 2019er DOT erwischt -). Für Reifen mit DOT ab 2020 gilt nur noch die Herstellerbescheinigung. Entsprechen Deine Reifen der eingetragenen Größe im Fahrzeugschein und es gibt von der Marke eine entsprechende Herstellerbescheinigung, gibt es weder bei der Polizei noch beim TÜV Probleme. Fährst Du eine andere, nicht im Fahrzeugschein eingetragene Größe, oder eine Reifenmarke von der es eben keine Herstellerbescheingiung für Dein Motorrad gibt, auch wenn die Größe passt (z.B. Conti und ZXT10C), ist Deine Betriebserlaubnis erloschen. Wenn es dumm läuft, ist dann die Ausfahrt an der Kontrollstelle beendet und Du darfst das Motorrad mit dem Anhänger abholen. Die Spielregeln haben sich halt ab 2020 geändert, womit halt eine gewisse Flexibilität bei der Wahl der Reifengröße Geschichte ist. Das gute daran ist, dass dies im europäischen Umland keinen Menschen interessiert. |
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09.07.2021, 19:08
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RE: Reifenabgleich 2020
Ja, ich nehme am Besten alles mit. Stimmt schon, also 2020er Herstellerbescheinigung dazugelegt. Komisch war aber, das ich diese bei der HU nicht vorlegen brauchte. Der Prüfer hat nur nach den Größen geschaut, und etwas genauer, ob der Reifen auch freigängig ist. Das blöde ist ja nur, dass in der Herstellerbescheinigung steht, muss nach §21 unverzüglich vorgeführt werden. Ob die Polizei die Handlungsanweisung der Prüforganisationen nacher was interessiert, wir werden sehen.
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10.07.2021, 05:32
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RE: Reifenabgleich 2020
Das ist ja das was ich oben schon geschrieben habe, dass der TÜV entgegen der bestehenden Gesetzeslage bei der Hauptuntersuchung zur Erteilung der Prüfplakette den von der Reifengröße her passenden Reifen nicht moniert.
Wie die Polizei das tatsächlich handhabt, weiß ich auch nicht. Sollte ja bereits in 2020 die ersten Kontrollen gegeben haben. Explizit darüber gelesen habe ich noch nichts. Allerdings waren wohl die meisten im letzten Jahr neu aufgezogenen Pellen noch 2019 hergestellt worden. Ein Motorradreifen ist ja schließlich kein Pkw-Winterreifen. |
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20.06.2025, 15:05
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RE: Reifenabgleich 2020
(05.07.2021 16:31)Sommer68 schrieb: Links sind für Gäste , nicht aktivierte Accounts sowie Nullposter unsichtbar. Bitte registriere Dich erst als Mitglied im Forum, aktiviere Deinen Account oder schreibe Deinen ersten Beitrag. Klick hier zum registrieren, oder hier um den den Aktivierungscode erneut zu erhalten.Hier mal die Anwendung der Prüforganisationen. Hier mal als Zulage die Anweisung in der Version 08 aus 2023, da hat sich für die Beurteilung der Reifen für ABE-Fahrzeuge schon was getan. Siehe letzte Seite. Die alte Version 05 war aus 2021. Aktuellere liegen mir nicht vor. ![]() Edit: Der Beitrag 14 enthält die dazugehörige PDF der Version 05. Ich dachte der wird mitkopiert. |
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20.06.2025, 15:57
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RE: Reifenabgleich 2020
Das Papier ist mir bekannt. Der in meinen Augen "Unsinn" steht auf Seite 2 letzter Absatz.
Die Unterscheidung in EU-Typgenehmigung und irgendeine andere ist für 99,9 % der Motorrad-Modelle einfach sinnbefreit, zumal es quer über alle Marken absolut baugleiche Typen gibt, die sowohl mit nationaler als auch EG-Betriebserlaubnis bei uns zugelassen sind. Ich geb Dir Recht, getan hat sich was, sicher nicht zum Besseren und der Begriff blinder Aktionismus ist in meinen Augen noch gelobt. Man könnte glatt meinen, dass in den letzten 30 Jahren ganze Generation von Fahrern von Motorrädern ohne EU-Typgenehmigung aufgrund falscher Bereifung verunfallt wären. Gipfel der Frechheit ist für mich die mir vom hiesigen Dekra-Standort vorgeschlagene und wohl immer noch so praktizierte Verfahrensweise. Diese würde bei jedem sebst initierten Wechsel der Reifenmarke / -größe, bzw. nicht mehr Verfügbarkeit eines bereits eingetragenen Reifen, jedesmal mit 160 € für die Einzelabnahme + 50 Euro auf der Zulassungsstelle zu Buche schlagen. Meine Zeit ist zum Glück kostenlos.... Wenn man schon kein Geld in neue Fahrzeuge investiert würde man so wenigstens per Gebühren zum Wohle aller zur Kasse gebeten Trotzdem Danke fürs Einstellen. Ich darf das nicht zu oft durchlesen, sonst kriege ich immer noch einen Hals......... |
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21.06.2025, 11:20
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RE: Reifenabgleich 2020
Dass bei abweichenden Reifengrößen eine Begutachtung erfolgen soll ist ja OK, egal ob nationale oder EG-Be.
Bei gleicher Größe ist es doch egal und daß ich komplett legal auf die ZZR vorne einen Crossreifen und hinten eine Sportpelle aufziehen darf. auf dieZX10 aber, trotz früherer Freigabe seitens Metzeler, keinen vorher zulässigen Z8, zeugt doch nur von der totalen Inkompetenz der Bürokraten von EU, Bund und Ländern. Und, aber das ist jetzt nur meine persönliche Meinung:Von der Empfänglichkeit für neutrale braune Umschläge. Und daß im verlinkten PDF nur Bund und Länder beraten haben, ohne z.B. das IfZ oder die Herstellerverbände, sagt ja wohl alles… ![]() |
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21.06.2025, 15:14
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RE: Reifenabgleich 2020
Nachtrag: habe gerade Blutdruck: seit dem 20.06. dürfen die Hersteller keine Teilegutachten und auch keine ABE mehr beantragen. Heimlich still und leise werden beide durch eine "Teiletypgenehmigung“ ersetzt. Teile mit ABE oder Gutachten dürfen noch drei Jahre ausgeliefert werden, danach ist Schluss
![]() Die ABE bleibt unbegrenzt gültig, wer nach dem 20.06.2028 ein Teil auf Basis des Teilegutachtens eintragen lassen will, z.B. weil der Superbikelenker aufs nächste Moped umziehen soll, der kann das Teil in die Tonne kloppen. Mit Anlauf. Fazit: Für die Hersteller wird es teurer, für die Käufer doppelt: Teurere Teile und ALLES muss eingetragen werden. Die unauffälligen Umschläge waren wohl etwas dicker als gewöhnlich… Quelle: Artikel in der Oldtimer Praxis 7.2025 und Links sind für Gäste , nicht aktivierte Accounts sowie Nullposter unsichtbar. Bitte registriere Dich erst als Mitglied im Forum, aktiviere Deinen Account oder schreibe Deinen ersten Beitrag. Klick hier zum registrieren, oder hier um den den Aktivierungscode erneut zu erhalten. |
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21.06.2025, 16:35
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RE: Reifenabgleich 2020
Noch‘n Nachtrag wegen verguckt: Teulegutachten bleiben zwar weiterhin unbefristet gültig, nur die Eintragung geschieht ab 20.06.2028 nicht mehr als Einzelabnahme nach §19, sondern als (teureres) Vollgutachten nach §22.
Alle alten Eintragungen und ABEs bleiben unbefristet gültig. Das gibt bestimmt noch mehr Chaos wie mit den Reifen… |
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21.06.2025, 19:44
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RE: Reifenabgleich 2020
Das nennt man bürgerfreundliche EU. Und in Deutschland wird es dann "Verschlimmbessert".
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