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400 Franken
10.04.2013, 17:18
Beitrag #1
400 Franken
Hallo
In der ADAC-Zeitschrift war eine kleine Beilage über Bußgelder,unter anderem auch in der Schweiz.
Darin steht das die Schweizer Polzei ganz besonders auf mitgeführte Radarwarner achte.Dies gilt auch für Navigationgeräte mit POI Funktion.
Kostet 400 Franken oder 320€.
Na super.
Ich habe mir gerade ein Garmin gegönnt um im Mai eine Tour an den Gardasee zu machen.
Was nun?
Die haben doch alle von Werk aus diese Funktion,oder gibt es extra eine Schweizer Variante?
Hat da jemand Erfahrung was ich da tun kann?

Benzi, joint
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10.04.2013, 17:32
Beitrag #2
RE: 400 Franken
Hab auch ein Garmin, ein Zumo 660.

Man kann das runter schmeißen.

Oder:
Ich hab mein Gerät so eingestellt, dass es sich in einer Kontrolle ausschaltet und nur mit PIN wieder angeht. Die PIN hab ich dann aber gerade nicht im Kopf... Garmin funktioniert ja auch so, dass man zu Hause keine PIN braucht...


fr

fermoyracer, registriertes Mitglied von Forum der ZX-ZZR-GTR-IG seit 16.8.12.
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10.04.2013, 18:28
Beitrag #3
RE: 400 Franken
ähm, blöde Frage...

Ich habe die Wahl den Radarwarner zu aktivieren oder nicht. Wenn jetzt der Kollege mein TomTom observiert, reicht ihm allein, dass mein Navi diese Funktion anbietet?

Naja, wenn dem so ist, verrechne ich die lächerlichen 400 Franken mit meinen Zinsgewinnen aus meinen Schwarzgeldanlagen bei den Eidgnossen; bin dann immer nocht gut im Plus (Schwarzer-Humor-Modus aus).

Holger grüßt und wundert sich keineswegs über Politik-, Steuer- und sonstige Verdrossenheiten.
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10.04.2013, 18:28
Beitrag #4
RE: 400 Franken
Hallo Eric!

Ganz entspannt durch die Schweiz cruisen! Unsere Polizei ist überhaubt nicht scharf auf Navigationsgeräte! Nur auf reinrassige Radarwarner, die nebst der Radawarnung keine andere Funktionen aufweisen. Auf dein Navi werden die nicht mal ein Blick werfen! Dafür auf die aufgeklebte Autobahn-Vignette! Also alles halb so schlimm, du hast ja nur ein Navi!
P.S: In unserem Land gekaufte Navis ist die Radarwarnung Codierung gelöscht.

LG Remo
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10.04.2013, 21:13
Beitrag #5
RE: 400 Franken
Hallo
Danke für die Antworten.
Dann vertraue ich mal auf Remo und genieße ganz entspannt die Tour.
Natürlich mit deaktiviertem Radarwarner!

Grüße

Benzi, joint
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11.04.2013, 07:20
Beitrag #6
RE: 400 Franken
Hoi Eric,

Um meine relative Aussage etwas zu konkretisieren:
Das deaktivieren der Radarmeldungen ist ratsam. Jegliche Geräte mit nachweislich aktiven Radarwarnungen können bei uns konfisziert werden. Welche Aktionen ein Navigationsgerät bei unserem Zoll oder Verkehrspolizist auslöst, kann ich nicht erläutern. Von hyperaktiven Regungen bis Ignoranz ist alles möglich.....
Trotzdem, "Hang Loose" und der nachfolgende Link wird dich nicht betreffen 2 daumen hoch

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LG Remo
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11.04.2013, 09:24
Beitrag #7
RE: 400 Franken
Ich kenne jemanden sehr nahe, Rennleiter Kelle der ist mit Halter für einen hochwertigen Radarwarner an der Scheibe und dem dazugehörigen Warngerät im Handschuhfach in die Schweiz gefahren. An der Grenze fragte der eidgenössische Zollbeamte den Fahrer nach einem Blich auf die Scheibe, ob er einmal in das Handschuhfach schauen dürfe, der Fahrer antwortete: "Aber gern" Darauf sah der Wegelagerer den Radarwarner und sagte: "Ah ja, den hätte ich gern" Darauf der Fahrer: "Das kann ich mich vorstellen, da müssen Sie sich einen kaufen, ich kann Ihnen eine günstige Quelle nennen."

Darauf der Wegelagerer: "Das Gerät ist beschlagnahmt, in Deutschland ist nur der Betrieb, bzw. Betriebsbereitschaft strafbar, in der Schweiz der Besitz."
Es war eine langsame Heimfahrt, in Deutschland wurde das Gerät sofort ersetzt, ca. 2 Monate kam eine Mitteilung der deutschen Staatsanwaltschaft, dass das Gerät in der Schweiz vernichtet wurde.

Soviel zu den Eidgenossen, ist schon ein paar Jahre her Die Gesichtsfarbe des Fahrers hat sich inzwischen wieder normalisiert, und er versucht, die Schweiz bei seinen Reisen immer zu umgehen, auch wenn es ein längerer Umweg ist. Wenn er unbedingt in die Schweiz muss, nimmt er den Flieger.

doc

Eine ZZR 1400 kann auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch das Urteilsvermögen so weit verändern, dass die Fähigkeit zur vernünftigen Teilnahme am Straßenverkehr oder zum Bedienen von Maschinen beeinträchtigt wird!
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