Rechtssprechung
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13.03.2014, 09:43
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Rechtssprechung
Tach,
untenstehenden Link habe ich in einem anderen Moped-Forum entdeckt. Links sind für Gäste , nicht aktivierte Accounts sowie Nullposter unsichtbar. Bitte registriere Dich erst als Mitglied im Forum, aktiviere Deinen Account oder schreibe Deinen ersten Beitrag. Klick hier zum registrieren, oder hier um den den Aktivierungscode erneut zu erhalten. Mein "gesunder Menschenverstand" findet hier seine Grenzen. Gruß Holger. |
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13.03.2014, 10:26
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RE: Rechtssprechung
kann man DEM "richter" nich EINFACH eine aufs maul geben!?
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13.03.2014, 10:44
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RE: Rechtssprechung
einfache Körperverletzung !
![]() Das war eine beabsichtigte Tat. ![]() ![]() Aus meiner Sicht ist das Vorsätzliche schwere Körperverletzung, da ja die Absicht da war den Motorradfahren zu verletzen. Oder soll das jetzt heißen wen ich jemanden vom Dach werfe ist das auch bloß einfache Körperverletzung da ja nicht ich sondern der Aufprall ihm die Verletzungen zugeführt hat? ![]() ![]() |
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13.03.2014, 10:52
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RE: Rechtssprechung
ich seh es als MORD-versuch! PUNKT!
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13.03.2014, 11:25
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RE: Rechtssprechung
(13.03.2014 09:43)HolgerF schrieb: Links sind für Gäste , nicht aktivierte Accounts sowie Nullposter unsichtbar. Bitte registriere Dich erst als Mitglied im Forum, aktiviere Deinen Account oder schreibe Deinen ersten Beitrag. Klick hier zum registrieren, oder hier um den den Aktivierungscode erneut zu erhalten.Mein "gesunder Menschenverstand" findet hier seine Grenzen. Seh ich genauso, Holger. ![]() |
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13.03.2014, 13:08
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RE: Rechtssprechung
UNFASSBAR. Da sieht man mal wieder die deutsche Rechtsprechung.
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13.03.2014, 13:53
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RE: Rechtssprechung
Ich sehe das auch so, das war definitiv ein Mordversuch. Der Pkw hat in kauf genommen und vielleicht auch beabsichtigt das der Motfahrer schwere Verletzungen,wenn nicht sogar den Tot, ereilt. Somit wäre für mich schon der Tatbestand der Tötungsabsicht im Raum. Hier hat die Staatsanwaltschaft geschlafen sonst hätten die Richter anders entscheiden können, auch wenn dem Richter eine gewisse Parteilichkeit nicht abgestritten werden könnte.
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13.03.2014, 15:20
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RE: Rechtssprechung
Ich sehe das genau so!!
Ist ja der Hammer und in gewisser Weise ein Freifahrt Schein uns von den Mopeds zu holen. ![]() Erst ohne Führerschein unterwegs, dem Motorradfahrer hinten drauf fahren bzw. Ihn verletzen und dann abhauen. ![]() ![]() |
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13.03.2014, 17:52
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RE: Rechtssprechung
Motorradfahrer haben halt kein Lobby.
Erinnert ihr euch noch an das Video wo eine "Motorradgang" angeblich einen Pkw Fahrer in Amerika bedrängte. Sicher fehlten zur Beurteilung des Falles noch Details. Aber eines war für die Presse gleich klar, die Biker sind IMMER die Bösen. Ich erinner mich noch an an mein Ding in Salzgitter mit dem Golffahrer.... etc. pp. Siehe die Threads über Provokationen von Autofahrern. Wir Motorradfahrer sind immer die genatzten. Der nächste Autofahrer der mir quer kommt, braucht sich nicht bedroht fühlen. ![]() ![]() Zu dem Urteil sag ich nur ![]() ![]() ![]() |
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14.03.2014, 09:54
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Rechtssprechung
Zunächst mal ist der Autofahrer zwar für seine Handlung verantwortlich, aber nicht für das Urteil. Das Urteil entsteht aus der gesetzlichen Grundlage und dem "Gutdünken" des Richters. Richter haben in Deutschland eine kaum Kontrollierte Tätigkeit. Sie können durchaus solche dummen und auch menschenverachtenden Urteile fällen. Sie dürfen sich auch ihren Arbeitstag nach Gutdünken einteilen, können z. B. entscheiden nach Gutdünken mal von zu Hause zu arbeiten. Sie müssen nur fürchten, dass eine höhere Instanz (wieder ein Richter) ihre Entscheidung wegen grober Verfahrensfehler korrigiert. Dies hat dann aber keine weiteren Folgen für den korrigierten Richter, d. h. er wird für seine Fehler nicht zur Verantwortung gezogen.
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14.03.2014, 10:29
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RE: Rechtssprechung
(14.03.2014 09:54)doc schrieb: Links sind für Gäste , nicht aktivierte Accounts sowie Nullposter unsichtbar. Bitte registriere Dich erst als Mitglied im Forum, aktiviere Deinen Account oder schreibe Deinen ersten Beitrag. Klick hier zum registrieren, oder hier um den den Aktivierungscode erneut zu erhalten.Sie dürfen sich auch ihren Arbeitstag nach Gutdünken einteilen, können z. B. entscheiden nach Gutdünken mal von zu Hause zu arbeiten. Na und? (14.03.2014 09:54)doc schrieb: Links sind für Gäste , nicht aktivierte Accounts sowie Nullposter unsichtbar. Bitte registriere Dich erst als Mitglied im Forum, aktiviere Deinen Account oder schreibe Deinen ersten Beitrag. Klick hier zum registrieren, oder hier um den den Aktivierungscode erneut zu erhalten.Sie müssen nur fürchten, dass eine höhere Instanz (wieder ein Richter) ihre Entscheidung wegen grober Verfahrensfehler korrigiert. Unverständliche Urteile passieren halt. Aber was geschähe mit der Unabhängigkeit des Gerichts, wenn es von höheren Instanzen zur Verantwortung gezogen wird? BtW: Für die Karriere eines Richters ist es förderlich, wenn seine Entscheidungen im Instanzenweg bestätigt werden. Insofern wird er ja zur Verantwortung gezogen. Und wenn das Urteil an einem Landgericht gefällt wurde, vielleicht nicht einstimmig, welchen Richter soll man denn dann zur Verantwortung ziehen? Greetz M |
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15.03.2014, 00:01
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RE: Rechtssprechung
Aha. Heisst also im Klartext und umkehrschluss....ramme ich mit meinem Pkw eine anderen Pkw und dieser kommt von der Straße ab und überschlägt sich ist das einfache Körperverletzung. Ich hab ja nur den Pkw gerammt und nicht direkt den Körper des Fahrers. ...ja ne is klaar.
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15.03.2014, 11:00
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RE: Rechtssprechung
Ich kann bei dem Urteil nur denn Kopf schütteln
![]() Dann wunderst du dich doch das nach gleichem Recht ein Testfahrer von Mercedes vor Grericht stand wegen fahrlässiger Tötung ohne das vorfahrende Auto berührt zu haben. |
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15.03.2014, 13:31
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RE: Rechtssprechung
ich bin kein Jurist und ich kann das Urteil nicht nachvollziehen, da hat einer sein Auto mit Absicht als Waffe eingesetzt um jemanden einen nicht unerheblichen Schaden Köperlich wie Sachlich zu zufügen wie kann dass nur eine einfache Körperverletzung sein
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26.05.2014, 13:01
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RE: Rechtssprechung
Hey Leute,
der Link ist leider down.. Könnt Ihr den entsprechenden Sachverhalt nochmal irgendwo anders ausfindig machen, damit man es noch nachlesen kann? Danke ![]() |
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