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Zivile Polizei Verfolgung
02.08.2015, 20:34
Beitrag #1
Zivile Polizei Verfolgung
In einem Tread wurden die Forum Leser von einem Mitglied auf Aktionen hingewiesen die sich auf Kontrollen in NRW bezogen. Dabei ging es Vordergründig um Geschwindigkeitskontrollen. Tatsächlich sind wir in der Zeit von zivilen Beamten verfolgt worden, zum glück haben wir es rechtzeitig bemerkt. Einem der es leider nicht bemerkt hat flatterte nun ein Schreiben in den Briefkasten der seine Motorrad Saison vorzeitig beenden soll, sein Bankkonto um paar hundert erleichtern dafür aber Punktekonto erhöhen wird. Ganz mal davon abgesehen, dass nach einem Vergehen in der Straßenverkehrsordnung dreifach bestraft wird ein Unding ist, ist diese Verfolgung und die Videoaufnahme überhaupt zulässig?

Haben wir hier jemand der Ansatzweisen was dazu sagen kann?

motnaf, registriertes Mitglied von Forum der ZX-ZZR-GTR-IG seit 25.5.14.
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02.08.2015, 21:26
Beitrag #2
RE: Zivile Polizei Verfolgung
Hallo Christian,
eigentlich ist die Ahndung eines Verkehrsvergehen mit einer Geldbuße, Punkten und einem temporären Entzug der Fahrerlaubnis doch im Bußgeldkatalog ab einer gewissen Schwere des Vergehens beschrieben, und somit doch ohne Probleme sogar vor Begehen der Regelverletzung voraussehbar. Wieso soll das jetzt ein "Unding" sein?
Und warum sollte die Verfolgung eines Fahrzeuges, dessen Fahrer eines oder mehrere Verkehrsvergehen begeht, mit einem zivilen Fahrzeug unzulässig sein, zumal dieses nach Deinen Ausführungen noch mit einer geeichten Videoaufzeichnungsanlage (Provida) ausgestattet war?
Irgendwie erschließt sich mir, zumindest nach Deinen Ausführungen, der Sinn Deiner Frage nicht.

Eine ZZR 1400 kann auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch das Urteilsvermögen so weit verändern, dass die Fähigkeit zur vernünftigen Teilnahme am Straßenverkehr oder zum Bedienen von Maschinen beeinträchtigt wird!
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02.08.2015, 21:27
Beitrag #3
RE: Zivile Polizei Verfolgung
Guten Anwalt suchen, der sich mit sowas auskennt. Bei "ein paar hundert" Euros wird die vorgeworfene Geschwindigkeitsüberschreitung schon im äußerst derben Bereich liegen... So ab 90 innerorts bzw. 160 außerorts.
Wenn dem so ist, sage ich dazu nur: Selber schuld, soll sterben wie ein Mann!

Weiser Mann HipHop klingt am besten, wenn man stattdessen Metal hört Weiser Mann

. .Links sind für Gäste , nicht aktivierte Accounts sowie Nullposter unsichtbar. Bitte registriere Dich erst als Mitglied im Forum, aktiviere Deinen Account oder schreibe Deinen ersten Beitrag. Klick hier zum registrieren, oder hier um den den Aktivierungscode erneut zu erhalten.. .
. . Baden allein genügt nicht - man muß auch mal das Wasser wechseln . .
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02.08.2015, 22:00
Beitrag #4
AW: Zivile Polizei Verfolgung
Also normale Geschwindigkeitsüberschreitung, einfache Strafe.
Wirst Du gefragt warum Du zu schnell warst und etwas anderes antwortest als "Oh, habe gar kein Begrenzungsschild gesehen", also z.B. "Sorry, bin auf dem Weg zur Arbeit und spät dran", ist das vorsätzlich und kostet das doppelte.

Fährt die Rennleitung mit Provida hinter Dir her, machen die das meist über eine längere Distanz um zu filmen wie du möglichst an 2 bis 3 Begrenzungsschildern vorbei fährst.
Wenn dem so ist wird auch Vorsatz unterstellt.

Ab wann, bzw. wofür es die dreifache Strafe gibt weiß ich auch nicht.
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02.08.2015, 22:58
Beitrag #5
RE: Zivile Polizei Verfolgung
Das Schlimme dabei ist, dass die Gerichte unterschiedlich "bestrafen". Ich bin in Hessen mit dem Auto bei 145 km/h geblitzt worden. Ich dachte die Geschwindigkeitsbegrenzung wäre bei 120 km/h gewesen, war aber ein Teilstück (warum auch immer), dass auf 100 km/h ausgeschildert war. Ich habs halt übersehen. Nach Abzug der Toleranz blieben dann genau 41 km/h zu schnell, sprich 200 Euro, 3 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Bin mit Anwalt gegen die 41 km/h vorgegangen, Ziel war auf 40 km/h zu kommen da ich dann den Führerschein behalten hätte. Keine Chance hier in Hessen, sagte die Richterin. "Wir machen das hier anders als in NRW". Das ich nach 30 Jahre nicht einen einzigen Punkt hatte, interessierte sie auch nicht.

hoc777, registriertes Mitglied von Forum der ZX-ZZR-GTR-IG seit 11.2.14.
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02.08.2015, 23:43
Beitrag #6
RE: Zivile Polizei Verfolgung
Tja, der Föderalismus hat Vor- und Nachteile!

Eine ZZR 1400 kann auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch das Urteilsvermögen so weit verändern, dass die Fähigkeit zur vernünftigen Teilnahme am Straßenverkehr oder zum Bedienen von Maschinen beeinträchtigt wird!
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03.08.2015, 02:52
Beitrag #7
RE: Zivile Polizei Verfolgung
(02.08.2015 23:43)doc schrieb: Links sind für Gäste , nicht aktivierte Accounts sowie Nullposter unsichtbar. Bitte registriere Dich erst als Mitglied im Forum, aktiviere Deinen Account oder schreibe Deinen ersten Beitrag. Klick hier zum registrieren, oder hier um den den Aktivierungscode erneut zu erhalten.Tja, der Föderalismus hat Vor- und Nachteile!

Und jeder Richter hat einen Ermessensspielraum, der auch noch durch vom jeweiligen Innenministerium erlassene Aus- und Durchführungsverordnungen erweitert oder eingeschränkt werden kann.

Allerdings gilt hier die VwV zur StVO; §1, Abs. 3, Satz 1: 3 III. "Landesrecht über den Straßenverkehr ist unzulässig (vgl. Artikel 72 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 74 Nr. 22 des Grundgesetzes). Für örtliche Verkehrsregeln bleibt nur im Rahmen der StVO Raum."

Da hat die Richterin Blödfug erzählt, wahrscheinlich um die aufkommende Diskussion im Keim zu ersticken...

etwas OT: Durch diese VwV ist örtlichen "Blüten" Tür und Tor geöffnet. So kann sich z.B. jede Gemeinde eine "Ordnungssatzung" geben, die JEDER Bürger zu kennen hat - Park' mal am Kemnader See "gelernt" richtig, aber nicht so, wie es in der Bochumer Ordnungssatzung steht - dann hast Du ruckzuck ein Knöllchen kopf gegen wand

Weiser Mann HipHop klingt am besten, wenn man stattdessen Metal hört Weiser Mann

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03.08.2015, 07:53
Beitrag #8
RE: Zivile Polizei Verfolgung
Tja, bin auch gespannt was bei mir noch da raus kommt.. In der Motorradgruppe gefahren.. Ich war in der Mitte der Gruppe, Am Ortsausgang alles beschleunigt, Laserpistole auf der Lauer, danach alle rausgezogen, den anderen wurde eine Gute Fahrt gewünscht und mich haben sie gelasert mit 91 km/h . Dort an der stelle war wohl noch innerorts! Kein Haus, keine Gefahrenstelle, nichts was auf innerorts deutete.. Regelstrafe.. 200 € 2 Punkte und 4 Wochen Fußgänger.. Meine Strafe, 500 € da ich vorsätzlich gehandelt haben soll und weil ich 2010 schonmal zu schnell gefahren bin.. Habe Einspruch eingelegt.. Bin gespannt was vor Gericht passiert..

Grüßle
Jürgen

noch cooler Raucherlucky, registriertes Mitglied von Forum der ZX-ZZR-GTR-IG seit 26.9.11 noch cooler

Wie läuft´s? - Es läuft, Bergab und Rückwärts, aber es läuftWeiser Mann
ZZR 1100 C ; ZX 12 R ; ZZR 1200
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03.08.2015, 09:00
Beitrag #9
RE: Zivile Polizei Verfolgung
(02.08.2015 21:26)doc schrieb: Links sind für Gäste , nicht aktivierte Accounts sowie Nullposter unsichtbar. Bitte registriere Dich erst als Mitglied im Forum, aktiviere Deinen Account oder schreibe Deinen ersten Beitrag. Klick hier zum registrieren, oder hier um den den Aktivierungscode erneut zu erhalten.Hallo Christian,
eigentlich ist die Ahndung eines Verkehrsvergehen mit einer Geldbuße, Punkten und einem temporären Entzug der Fahrerlaubnis doch im Bußgeldkatalog ab einer gewissen Schwere des Vergehens beschrieben, und somit doch ohne Probleme sogar vor Begehen der Regelverletzung voraussehbar. Wieso soll das jetzt ein "Unding" sein?
Und warum sollte die Verfolgung eines Fahrzeuges, dessen Fahrer eines oder mehrere Verkehrsvergehen begeht, mit einem zivilen Fahrzeug unzulässig sein, zumal dieses nach Deinen Ausführungen noch mit einer geeichten Videoaufzeichnungsanlage (Provida) ausgestattet war?
Irgendwie erschließt sich mir, zumindest nach Deinen Ausführungen, der Sinn Deiner Frage nicht.

Hallo Ulf,
der Sinn meiner Frage war/ist ob:
a) diese Aufnahmen sich mit dem Deutschem Recht decken?
Dass das gemacht wird ist eine Sache, ob es rechtens ist, ist ne andere.
b) kannst Du mir in einem anderem Fall also nicht Straßenverkehrsordnung beispiele nennen wo
für ein Vergehen(?) dreifache Strafe auferlegt wird?

Gruß
Christian

motnaf, registriertes Mitglied von Forum der ZX-ZZR-GTR-IG seit 25.5.14.
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03.08.2015, 09:01
Beitrag #10
RE: Zivile Polizei Verfolgung
(03.08.2015 07:53)Raucherlucky schrieb: Links sind für Gäste , nicht aktivierte Accounts sowie Nullposter unsichtbar. Bitte registriere Dich erst als Mitglied im Forum, aktiviere Deinen Account oder schreibe Deinen ersten Beitrag. Klick hier zum registrieren, oder hier um den den Aktivierungscode erneut zu erhalten.Dort an der stelle war wohl noch innerorts! Kein Haus, keine Gefahrenstelle, nichts was auf innerorts deutete..
Grüßle
Jürgen

Tja Jürgen, nichts, bis auf das noch nicht passierte Ortsausgangsschild, nehme ich an, oder?
Wenn Ihr das schon passiert hattet, und kein weiteres Geschwindigkeitsbeschränkungsschild da stand, hast Du im Widerspruchsverfahren gute Karten.

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03.08.2015, 09:05
Beitrag #11
RE: Zivile Polizei Verfolgung
(03.08.2015 07:53)Raucherlucky schrieb: Links sind für Gäste , nicht aktivierte Accounts sowie Nullposter unsichtbar. Bitte registriere Dich erst als Mitglied im Forum, aktiviere Deinen Account oder schreibe Deinen ersten Beitrag. Klick hier zum registrieren, oder hier um den den Aktivierungscode erneut zu erhalten.Tja, bin auch gespannt was bei mir noch da raus kommt.. In der Motorradgruppe gefahren.. Ich war in der Mitte der Gruppe, Am Ortsausgang alles beschleunigt, Laserpistole auf der Lauer, danach alle rausgezogen, den anderen wurde eine Gute Fahrt gewünscht und mich haben sie gelasert mit 91 km/h . Dort an der stelle war wohl noch innerorts! Kein Haus, keine Gefahrenstelle, nichts was auf innerorts deutete.. Regelstrafe.. 200 € 2 Punkte und 4 Wochen Fußgänger.. Meine Strafe, 500 € da ich vorsätzlich gehandelt haben soll und weil ich 2010 schonmal zu schnell gefahren bin.. Habe Einspruch eingelegt.. Bin gespannt was vor Gericht passiert..

Grüßle
Jürgen

Da soll mir einer weiß machen, dass das keine Abzocke ist. Ich kenne aus unserem Dorf zig solche Stellen wo sie sich auf die lauer legen um abzukassierenaufs maul

motnaf, registriertes Mitglied von Forum der ZX-ZZR-GTR-IG seit 25.5.14.
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03.08.2015, 09:13
Beitrag #12
RE: Zivile Polizei Verfolgung
(03.08.2015 09:05)motnaf schrieb: Links sind für Gäste , nicht aktivierte Accounts sowie Nullposter unsichtbar. Bitte registriere Dich erst als Mitglied im Forum, aktiviere Deinen Account oder schreibe Deinen ersten Beitrag. Klick hier zum registrieren, oder hier um den den Aktivierungscode erneut zu erhalten.Da soll mir einer weiß machen, dass das keine Abzocke ist. Ich kenne aus unserem Dorf zig solche Stellen wo sie sich auf die lauer legen um abzukassierenaufs maul

Aber dann kann dir dort doch nichts passieren ;)

Etwas offtopic:
Mir wird bei uns in Witten viel zu wenig an relevanten Orten geblitzt!
Beispiel Brunebeckerstraße: mit Kindergarten, Grundschule, Sportplatz, Turnhalle, Gelenkbusstrecke des VRR ... rasen tun dort, gefühlt, meistens Frauen zwischen 8 Uhr und 18 Uhr ... warum auch immer. Das höchste der Gefühle war mal ein Weib, mit zwei Kindersitzen auf der Rücksitzbank, die vor mir mit über 80 zwischen dem Kindergarten und Einmündung Eichholzstraße "flog".
Mein Eindruck: auf den großen Straßen (Breitestraße, Husemannstraße, u. a.) wird sich in der überwiegenden Zahl an die Geschwindigkeitsbegrenzungen gehalten (Tempo 30), in den Wohnsiedlungen in den seltensten Fällen (Zone 30).
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03.08.2015, 09:16
Beitrag #13
RE: Zivile Polizei Verfolgung
(03.08.2015 09:00)motnaf schrieb: Links sind für Gäste , nicht aktivierte Accounts sowie Nullposter unsichtbar. Bitte registriere Dich erst als Mitglied im Forum, aktiviere Deinen Account oder schreibe Deinen ersten Beitrag. Klick hier zum registrieren, oder hier um den den Aktivierungscode erneut zu erhalten.Hallo Ulf,
der Sinn meiner Frage war/ist ob:
a) diese Aufnahmen sich mit dem Deutschem Recht decken?
Dass das gemacht wird ist eine Sache, ob es rechtens ist, ist ne andere.
b) kannst Du mir in einem anderem Fall also nicht Straßenverkehrsordnung beispiele nennen wo
für ein Vergehen(?) dreifache Strafe auferlegt wird?

Gruß
Christian

Ich bin ja kein Rechtsverdreher Christian,
aber meiner Meinung nach ist es unerheblich, ob es eine weitere Gesetzesgrundlage gibt, die eine solche Ahndung vorsieht. In der StVo ist es eben so, und die ist nun mal geltendes Recht.

Die zu erfüllenden Auflagen bei einer Providamessung sind, glaube ich, auch genau geregelt. (Eichabstände, Position der Kamera, Länge der Messstrecke, usw.). Insofern zweifele ich auch nicht an der rechtlichen Grundlage solcher Messungen. Wäre es anders, gäbe es doch schon längst entsprechende Urteile.

Ich fürchte, der Fahrer hat außer "Lehrgeld zahlen und zu Fuß gehen"
wenig Möglichkeiten.
Wir sprachen bei unserer Westerwaldtour ja noch darüber, dass 20 km/h über dem Limit zwar nicht "vorsätzlich" gefahren werden dürfen, aber es bei "zufälliger" Überschreitung um 20 km/h durch Unaufmerksamkeit mit einer Geldbuße ohne Punkte und Fahrverbot und entsprechender "Reue" erledigt ist.

Eine ZZR 1400 kann auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch das Urteilsvermögen so weit verändern, dass die Fähigkeit zur vernünftigen Teilnahme am Straßenverkehr oder zum Bedienen von Maschinen beeinträchtigt wird!
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03.08.2015, 09:32
Beitrag #14
AW: RE: Zivile Polizei Verfolgung
(03.08.2015 07:53)Raucherlucky schrieb: Links sind für Gäste , nicht aktivierte Accounts sowie Nullposter unsichtbar. Bitte registriere Dich erst als Mitglied im Forum, aktiviere Deinen Account oder schreibe Deinen ersten Beitrag. Klick hier zum registrieren, oder hier um den den Aktivierungscode erneut zu erhalten.Meine Strafe, 500 € da ich vorsätzlich gehandelt haben soll und weil ich 2010 schonmal zu schnell gefahren bin..

Grüßle
Jürgen

Ups, das ist die Wiederholungstäter Regelung.

Z.B. 2 x Geschwindigkeits Überschreitung mit fahren in die Punkte inerhalb von 12 Monaten = 4 Wochen Fahrverbot und erhöhtes Busgeld. Auch wenn man Innerorts oder Außerorts nach Tolleranzabzug nur 21 km/h zu schnell war.

Ob z.B. bei zwei Rotlichtverstößen innerhalb von 12 Monaten ebenfalls ein Fahrverbot auferlegt werden kann weiß ich nicht.

Aber das man als Wiederholungstäter behandelt wird, wenn man inerhalb von 12 Monaten z.B. einmal Punkte für zu schnelles Fahre bekommt und dann noch eine rote Ampel mit nimmt, weiß ich aus eigener Erfahrung.
Allerdings bekam ich dafür nur ein erhöhtes (Nicht verdoppeltes) Bußgeld.

Das ganze gilt aber nur innerhalb von 12 Monaten.

Du hast geschrieben das Du 2010 mal zu schnell unterwegs warst. War das ein Schreibfehler?
Denn das die 4 Jahre alte Kamellen hervorkramen dürfen, kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.

Ausnahme:
Errungene Punkte durch Alkoholfahrten.
Diese Punkte bleiben 10 Jahre stehen.
2 x in die Punkte fahren inerhalb von diesen 10 Jahren = Einladung zur MPU (Auch wenn es beide male nur 0,51 Promille waren).
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03.08.2015, 09:40
Beitrag #15
RE: AW: Zivile Polizei Verfolgung
(03.08.2015 09:32)ZZR-Harry schrieb: Links sind für Gäste , nicht aktivierte Accounts sowie Nullposter unsichtbar. Bitte registriere Dich erst als Mitglied im Forum, aktiviere Deinen Account oder schreibe Deinen ersten Beitrag. Klick hier zum registrieren, oder hier um den den Aktivierungscode erneut zu erhalten.Ups, das ist die Wiederholungstäter Regelung.

Z.B. 2 x Geschwindigkeits Überschreitung mit fahren in die Punkte inerhalb von 12 Monaten = 4 Wochen Fahrverbot und erhöhtes Busgeld. Auch wenn man Innerorts oder Außerorts nach Tolleranzabzug nur 21 km/h zu schnell war.

In den Genuss kam ich ja auch schon beinahe, allerdings war der Fahrer auf dem Foto (trotz Fahrt mit der Dose) schlecht zu erkennen, und es gab durch den Ermessensspielraum des Richters einen Kuhhandel (gravierend erhöhte Geldbuße, keine Punkte, kein Fahrverbot) War übrigens in Niedersachsen.

Eine ZZR 1400 kann auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch das Urteilsvermögen so weit verändern, dass die Fähigkeit zur vernünftigen Teilnahme am Straßenverkehr oder zum Bedienen von Maschinen beeinträchtigt wird!
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