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Rechtssprechung
26.05.2014, 13:24
Beitrag #16
RE: Rechtssprechung
(15.03.2014 00:01)Jörg SF1 schrieb: Links sind für Gäste , nicht aktivierte Accounts sowie Nullposter unsichtbar. Bitte registriere Dich erst als Mitglied im Forum, aktiviere Deinen Account oder schreibe Deinen ersten Beitrag. Klick hier zum registrieren, oder hier um den den Aktivierungscode erneut zu erhalten.Aha. Heisst also im Klartext und umkehrschluss....ramme ich mit meinem Pkw eine anderen Pkw und dieser kommt von der Straße ab und überschlägt sich ist das einfache Körperverletzung. Ich hab ja nur den Pkw gerammt und nicht direkt den Körper des Fahrers. ...ja ne is klaar.

Oder sogar mit Freispruch rechnen, wenn Dein Anwalt...

Weiter möchte ich nicht ausführen, da man im I-Net sehr schnell angreifbar und haftbar gemacht wird.
Woher ich das weiß? Meine Frau laboriert seit ca 1 1/2J an Körperschaden rum (Gutachen pipapo alles da), wobei der gegnerische Anwalt behauptete alles wäre ohne Körperschaden vorbei gegangen und schon bist frei von Schuld.

Man sieht, Gerechtigkeit ist da wo...(man braucht dazu keine Phantasie)

Spaß gehört zum Leben kopfnuss der ernst kommt früh genug Rennleiter Kelle
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26.05.2014, 14:12
Beitrag #17
RE: Rechtssprechung
(26.05.2014 13:01)moppedmanniemie schrieb: Links sind für Gäste , nicht aktivierte Accounts sowie Nullposter unsichtbar. Bitte registriere Dich erst als Mitglied im Forum, aktiviere Deinen Account oder schreibe Deinen ersten Beitrag. Klick hier zum registrieren, oder hier um den den Aktivierungscode erneut zu erhalten.Hey Leute,

der Link ist leider down..
Könnt Ihr den entsprechenden Sachverhalt nochmal irgendwo anders ausfindig machen, damit man es noch nachlesen kann?
Danke :-)

Thread:
Fährt ein Pkw-Fahrer einem Motorradfahrer absichtlich ins Heck, so kann der Unfallverursacher nicht wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt werden, da erst der anschließende Sturz den Motorradfahrer verletzt. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Pkw-Fahrer nur wegen einfacher Körperverletzung verurteilt werden kann (Az. 4 StR 453/13).

Wie die Deutschen Anwaltshotline berichtet, war ein Pkw-Führer einem Motorradfahrer absichtlich hinten reingefahren und anschließend vom Unfallort geflüchtet. Der Bike hatte sich bei dem anschließenden Sturz einen Rippenbruch und Abschürfungen zugezogen. Vor dem Landgericht wurde der Pkw-Fahrer, der ohne Fahrerlaubnis gefahren ist, unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und elf Monaten verurteilt. Der Angeklagte hatte die Tat gestanden, ging aber in Revision, da er mit dem Strafmaß nicht einverstanden gewesen war.

Der Fall ging bis zu dem Bundesgerichtshof, wo dann entschieden wurde, dass der Täter nur eine einfache Körperverletzung begangen hat. Eine gefährliche Körperverletzung könne nur infrage kommen, wenn bereits ein Zusammenstoß von Pkw und Motorradfahrer zu den Verletzungen führen würde und nicht erst der Sturz. Nach dem Gesetz hätte ein unmittelbarer Kontakt zwischen Fahrzeug und dem Körper vorliegen müssen, damit die Straftat als gefährliche Körperverletzung gewertet werden kann.



Alternative Verweise:
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Beste Grüße aus Hamburg
Bernd alias BeeJay

[Bild: goggle_line.gif]
Ich wache manchmal nachts auf und weiß nicht, war es nun der Granufink oder der Eichelhäher?
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26.05.2014, 15:49
Beitrag #18
RE: Rechtssprechung
Sorry, das ist jetzt reichlich off topic, aber mein Glauben in den Rechtstaat und besonders seine Vollzugsorgane leidet nicht nur bei solch einem hirngewi..sten Urteil, sondern vor allem beim unglaublichen Auftritt unserer Vollzugsorgane. Heute nachzulesen in ZEIT.DE

“Deutschland den Deutschen – Ausländer raus”, mit dieser Parolen stürmten am Sonntagabend rund 20 Neonazis die Wahlparty der demokratischen Parteien im Dortmunder Rathaus. Mit Pfefferspray und Glasflaschen attackierten die Rechtsextremisten demokratische Politiker, die sich ihnen in den Weg stellten. Zehn Menschen wurden verletzt.

So, und jetzt kommts.

Laut Zeugenaussagen trafen erst nach 24 Minuten genügend Beamte ein, um die Rechtsextremen zu stoppen. Bis dahin waren schon zahlreiche Menschen durch Pfefferspray verletzt worden. Ein Mitglied der Piratenpartei wurde mit einer Kopfplatzwunde ins Krankenhaus gebracht. Ein Polizeihubschrauber kreiste über dem Rathausvorplatz, die Angreifer wurden eingekesselt. Anschließend wurden die Neonazis, umringt von knapp 100 Gegendemonstranten, von der Polizei zur U-Bahn eskortiert. Festnahmen gab es offenbar keine. Für Montagnachmittag kündigte die Polizei eine Pressemitteilung zu den Geschehnissen an.

Brauche dringend nen Eimer zum Kotz... Sorry, dass ich den thread dazu mißbrauche, kommt nicht wieder vor.

M

Madrid oder Mailand - Hauptsache Frankreich
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26.05.2014, 16:03
Beitrag #19
RE: Rechtssprechung
mittlerweile is das hier ne bananenrepublik: hab einfach ne große schnauze + mißachte die gesetze + du darfst dir alles erlauben!kettensaege

Mein Moped schnurrt wie n Kätzchen ..... Säbelzahntiger oder sowas wink und grin
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26.05.2014, 18:26
Beitrag #20
RE: Rechtssprechung
Zu dem "Auffahrurteil":

In einer der Motorradmagazine war dort was zu drin.

Sinngemäß:
Die "normale" Körperverletzung bedingt, dass von einem Angreifer direkt auf den Körper eines Menschen gezielt wird (etwas unfachmännisch ausgedrückt, ich weiß).

Hier war es aber so, dass das Motorrad angefahren wurde. Damit wurde wohl keine unmittelbare Körperverletzung im Rechtssinne begangen. Der BGH hat, soweit ich es verstehe, inhaltlich gemeckert, dass das bisherige Urteil in dem Punkt nicht sauber ausgeführt war. Der juristische Fachkommentar in dem Motorradmagazin ging zunächst genau in die gleiche Richtung wie hier ("....das kann doch nicht richtig sein...").

Aber:
Wenn ich es korrekt verstehe, muss der Fall neu aufgerollt werden. Letztlich hat der Autofahrer also keine unmittelbare Körperverletzung begangen. Somit war das bisherige Urteil anders zu werten.

Mein Verständnis:
Egal wie begründet, der Autofahrer gehört gehörig bestraft. Das BGH Urteil steht dem nicht entgegen. Nur muss das Ganze auch richtig unterlegt sein...


fr

fermoyracer, registriertes Mitglied von Forum der ZX-ZZR-GTR-IG seit 16.8.12.
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26.05.2014, 18:30
Beitrag #21
RE: Rechtssprechung
also wenn ich n haus sprenge + die leute da drin nich durch den sprengsatz sondern durch das zusammenbrechende haus verletzt/getötet werden is das ganze nich so schlimm .....kopfnuss alles klar!

Mein Moped schnurrt wie n Kätzchen ..... Säbelzahntiger oder sowas wink und grin
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26.05.2014, 18:53
Beitrag #22
RE: Rechtssprechung
(26.05.2014 18:30)urmeldaehn schrieb: Links sind für Gäste , nicht aktivierte Accounts sowie Nullposter unsichtbar. Bitte registriere Dich erst als Mitglied im Forum, aktiviere Deinen Account oder schreibe Deinen ersten Beitrag. Klick hier zum registrieren, oder hier um den den Aktivierungscode erneut zu erhalten.also wenn ich n haus sprenge + die leute da drin nich durch den sprengsatz sondern durch das zusammenbrechende haus verletzt/getötet werden is das ganze nich so schlimm .....kopfnuss alles klar!

Bitte richtig lesen!
Einfach mal versuchen (auch wenn es bei so einem Thema jedem schwer fällt), die Fakten richtig zu verstehen und die Emotionen weg zu lassen. Daß hier der eine Weg nicht zum Ziel geführt hat, sagt doch nichts darüber aus, daß es andere Wege nicht doch tun können...

Ich bin mir mangels Detailkenntnissen in diesem speziellen Fall unsicher, ob jetzt der Fall nicht neu aufgerollt werden muss. Bevor ich das nicht weiß, übe ich keine pauschale Kritik, wie halt heutzutage (und auch früher schon) schnell geschehen...


fr

fermoyracer, registriertes Mitglied von Forum der ZX-ZZR-GTR-IG seit 16.8.12.
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26.05.2014, 20:34
Beitrag #23
RE: Rechtssprechung
Aus dem Beschluss des BGH

BGH – Aktenzeichen: 4 StR 453/13

c) Das Verhalten des Angeklagten erfüllt jedoch den Tatbestand der Körperverletzung gemäß § 223 Abs. 1 StGB. Da weitere, eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung rechtfertigende Feststellungen nicht zu erwarten sind und sich der geständige Angeklagte gegen diesen Vorwurf nicht anders als geschehen hätte verteidigen können, ändert der Senat den Schuldspruch entsprechend ab. Das besondere öffentliche Interesse an der Verfolgung der Körperverletzung (§ 230 Abs. 1 StGB) hat der Generalbundesanwalt bejaht.

....

Für das neue Verfahren weist der Senat darauf hin, dass der vom Landgericht mehrfach angesprochene, erfolgreich durchgeführte "Täter-Opfer-Ausgleich" die Erörterung des § 46a StGB und in der Folge gegebenenfalls die Prüfung eines minder schweren Falles bzw. einer Strafrahmenverschiebung nach § 49 Abs. 1 StGB gebietet.


BGH verweist zurück mit dem Hinweis "keine schwere Kö-Verletzung, aber Kö-Verletzung".

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27.05.2014, 08:52
Beitrag #24
RE: Rechtssprechung
Ich finde das in diesem fall das Auto nicht als Gegenstand sodern als Waffe gewertet werden sollte.
Der Täter hat keiner führerschein und hat das Auto vorsätzlich genommen um das Opfer um zu fahren. Damit war seine absicht also dem Opfer schaden (verletzungen) zu zufügen oder sogar zu töten.

Damit solte der forwurf der versuchten tötung auch auch zu klären sein.

lachende Hyänen Goldene Regel beim Motorradfahren: Erst anhalten, dann absteigen!

Drosseln sind Vögel, sie in Motorräder zu stecken ist Tierquälerei!
Wenn du weiter so fährst, hol ich die Parkuhr raus!
Ich bin für Tempo 100, aber in unter 4 Sekunden!
No Airbag – wir sterben noch wie Männer!
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27.05.2014, 09:20
Beitrag #25
RE: Rechtssprechung
Dazu passt das Video, welches ich gestern zum ersten mal gesehen habe:



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