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DB Killer Performance Auspuff
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14.01.2014, 00:11
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RE: DB Killer Performance Auspuff
Wenn meine Dicke aus dem Winterschlaf kommt, werde ich die DB mal messen.
Ich hab da ne App von UVEX, die stellen Gehörschutz her. wo wird gemessen, 1 meter hinterm Auspuff? |
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14.01.2014, 00:34
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RE: DB Killer Performance Auspuff
Wie kommst du auf die 4 Toleranz? Für das Standgeräusch existieren keine Grenzwerte. Es wird nur gemessen und eingetragen. Die Standgeräusche dienen als Anhaltspunkt. Von einem erhöhten Standgeräuschwert kann auf ebenfalls erhöhte Fahrgeräusche geschlossen werden.
Bis 07.11.1980 wurde dieses aus 7m Entfernung, danach als Nahfeldmessung aus 0.5m und 45 Grad hinter dem Schalldämpfer gemessen. Will die Polizei vor Ort eine Standgeräuschmessung für KFZ mit Baujahr vor dem 07.11.1980 durchführen, gilt folgendes bei "alten" Eintragung ohne den Zusatz "P": Auf den eingetragenen Wert werden 21dB(A) und 5 dB(A) Toleranz, also 26dB(A) aufaddiert. Beispiel für eine 53er BMW mit eingetragenen 84dB(A), bei der in der Nahfeldmessung vor Ort 105dB(A) gemessen wurden: 84dB(A)+26dB(A)=110dB(A) erlaubt - also legal. (wobei eine 53'er BMW eh ohne Schalldämpfer fahren dürfte - erst ab '54 gibt es Grenzwerte...) Die Buchstaben hinter den Werten: D: steht für 'DIN-Phon' bei Baujahren bis 13.09.1966, da Phon-Werte kaum von Dezibel-Werten abweichen, kann heute auch mit Dezibel-Meßgeräten nach alten Methoden gemessen werden. N: steht für 'nationale Vorschrift' bei Baujahren bis 07.11.1980, kann auch weggelassen werden P: wie 'Polizei' bei Baujahren bis 16.11.1984, gibt an, daß das Standgeräusch in einer Nahfeldmessung ermittelt werden kann. Das ist ungünstigste, aber leider eine sehr häufige Eintragung (oft bei Italien-Importen bzw. nach einer Vollabnahme). E: steht für 'EG-Richtlinie' Wenn man nun die ungünstige "P"-Eintragung hat, dann bedeutet das, daß die Polizei bei einer Nahfeldmessung jetzt nicht mehr 26db aufaddieren muss, sondern nur 5 db Toleranzwert. FAZIT: in Sachen Polizeikontrolle hat derjenige bessere Karten der einen alten DIN-Eintrag hat ohne "P", selbst wenns ein paar db(A) weniger sind.
Dieser Beitrag wurde von der Forensoftware mit dem Folgebeitrag automatisch zusammengefügt: Ein höheres Fahrgeräusch als zum Zeitpunkt der Erstzulassung zulässig war bekommt übrigens niemand eingetragen, das ist rechtlich nicht möglich. Und selbst wenn jemand einen seeehr guten Kollegen beim TÜV hat, dann kann es dem passieren dass beim nächsten TÜV-Besuch der Prüfer das wieder austrägt (...und der eintragende TÜV-Prüfer auch noch Ärger bekommt). |
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14.01.2014, 01:36
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RE: DB Killer Performance Auspuff
(14.01.2014 00:34)Jörg SF1 schrieb: Links sind für Gäste , nicht aktivierte Accounts sowie Nullposter unsichtbar. Bitte registriere Dich erst als Mitglied im Forum, aktiviere Deinen Account oder schreibe Deinen ersten Beitrag. Klick hier zum registrieren, oder hier um den den Aktivierungscode erneut zu erhalten.Wie kommst du auf die 4 Toleranz? Tüppfähla - oder Freudsche Fehlleistung, beim letzten TÜV ( "Die ist aber laut...") hat sie bei 7.500 Umdrehungen 99,9 dB gedrückt Ist Bj '88, hat aber trotzdem 96P im Brief. Die Nachbarn sind jedesmal begeistert - sie hat noch den guten KKC* * = Kawasaki Katastrophen Choke |
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14.01.2014, 11:33
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RE: DB Killer Performance Auspuff
Moin. Dann dürfte sie bei einer Nahfeldmessung 101 db brüllen
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14.01.2014, 17:58
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RE: DB Killer Performance Auspuff
Das eine db rostet schon noch weg
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